Im Müll steckt das wahre Geld

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BEZIRK (dk). Der überbordende Müll ist nicht nur in unserer Region ein Problem. Mit groß angelegten Initiativen wird seit den 80er Jahren intensiv für die Mülltrennung gearbeitet. Das Resultat ist, dass der Restmüll weniger wird. Die Wertstoffe können recyclet werden. Die Gemeinden sind für die Müllabfuhr zuständig und heben dafür auch in den Haushalten eine Gebühr ein. In den meisten Gemeinden gibt es eine Müllgrundgebühr, die zumeist pro Person im Haushalt berechnet wird. Dazu kommen noch die weiteren Gebühren, die je nach Gemeinde unterschiedlich berechnet werden. Manche Gemeinden wie z.B. Weer verkaufen die Restmüllsäcke, die dann von der Müllabfuhr geholt werden. Andere Gemeinden wie z.B. Aschau verrechnen nach Kilogramm des abgegebenen Restmülls.

Regionale Unterschiede

Bei genauer Betrachtung lässt sich feststellen, dass die Müllgrundgebühren im Zillertal günstiger sind als im Inntal (siehe Beitrag rechts). Unter den neun Gemeinden der Top-5-Platzierungen sind acht aus dem Zillertal. Im Gegensatz dazu sind die fünf teuersten Gemeinden aus dem Inntal bzw. Achental. Schwaz wurde als teuerste Gemeinde gelistet, da die Müllgrundgebühr pro Person im Haushalt pro Jahr 49,80 Euro beträgt. Allerdings wird hier ein günstigerer Satz von 37,60 Euro berechnet, wenn man eine Eigenkompostierung betreibt. Wer am Schwazer Berg wohnt, zahlt nur 17,80 Euro.

Andere Berechnung

Einige Gemeinden konnten nicht in die Wertung aufgenommen werden, da sie eine nicht vergleichbare Berechnung ihrer Müllgrundgebühr haben, hier einige Beispiele: Die Gemeinde Eben berechnet nach Faktoren, die nach den Bewohnern pro Haushalt gestaffelt sind. Ähnlich wird die Gebühr auch in Wiesing nach den Bewohnern pro Haushalt gestaffelt. In Gerlos wird eine Gebühr von 14,22 Euro pro Hauptwohnsitz eingehoben. In Pill wird keine Grundgebühr eingehoben, dafür gibt es eine Mindestabnahmemenge von Restmüllsäcken (60 Liter), die bei der Gemeinde um 7 Euro pro Stück gekauft werden müssen. Die Gemeinde Weerberg hat ein kompliziertes Ermittlungsverfahren, wonach der Grundbetrag aus der Grundvorschreibung berechnet wird.

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