Corona-Impfung
Impfaktion in den Gemeinden findet trotz Lockdown statt
BEZIRK SCHWAZ (fh). Seit klar ist, dass es einen bundesweiten Lockdown geben wird, kann es zu Unklarheiten im Bezug auf die anstehende Impfaktion in den Gemeinden kommen.
Die Behörden teilen dazu folgendes mit:
- Die Impfaktion findet trotz Lockdown statt!
- Erst- und Zweitstich ab 12 Jahren, keine Impfung für Kinder unter 12 Jahren
- Drittstich (Booster) grundsätzlich ab 18 Jahren, mit Zustimmung des Impfarztes ist dies bereits für 16 bis 18-jährige möglich
Die Impfaktionen in den Gemeinden (26. bis 28. November) sind wie folgt organisiert:
Mitzubringen sind:
- E-Card
- ausgefüllter Aufklärungs- und Dokumentationsbogen (HIER abrufbar)
- Impfpass (sofern vorhanden)
Die Impfung findet lockdownunabhängig statt!
Die Impfung erfolgt mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer Comirnaty.
Die 3. Impfung wird von Experten 4-6 Monate nach der 2. Dosis für Personen ab 18 Jahren empfohlen und daher standardmäßig ab 18 Jahren angeboten. Mit Zustimmung des Impfarztes ab 16 Jahre möglich.
Auch Erst- und Zweitimpfungen für Personen ab 12 Jahren werden verabreicht - (noch) KEINE Impfungen von Kindern unter 12 Jahren, zumindest nicht bei dieser Impfaktion!
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Für den Zutritt ist das Tragen einer FFP2 Maske verpflichtend.
Alle Impftermine für die Gemeinden finden Sie HIER
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