Polizei fühlte Chinesen auf den Zahn

BEZIRK SCHWAZ (red). Im Juli 2019 wurde unter Federführung der Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) der Landespolizeidirektion Tirol im Rahmen des internationalen Schwerpunktes zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität und der irregulären Migration ein tirolweiter Puma-Einsatz umgesetzt.

Dabei wurde unter Einbindung von Kräften des Bundeskriminalamtes, des Landeskriminalamtes Tirol, des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und der Finanzpolizei insgesamt 29 chinesische Staatsangehörige überprüft, welche in den Jahren 2017 bis 2019 in Tirol eine „Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit“ nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) beantragt bzw. erteilt bekommen haben.

Auslöser für die Kontrollen waren im Vorfeld ermittelte Hinweise, dass chinesische Staatsangehörige die Aufenthaltstitel erschlichen haben könnten, indem sie die tatsächlich fehlenden Erteilungsvoraussetzungen durch Schein-Mietverträge oder durch
erschlichene Sprachzertifikate „nachgewiesen“ haben.

Beim genannten Schwerpunkteinsatz in verschiedenen Tiroler Bezirken konnte festgestellt werden, dass von den 29 überprüften Personen 6 chinesische Staatsangehörige die Wohnsitznahme in Tirol bzw. in Österreich gänzlich vorgetäuscht und tatsächlich nie im österreichischen Bundesgebiet Wohnsitz genommen haben; weitere 6 Chinesen haben unter Mitwirkung inländischer Anwälte und verschiedenen Tiroler Vermietern mit Scheinanmeldungen eine Wohnsitznahme in Tirol bloß vorgetäuscht. 14 chinesische Staatsangehörige haben ihren Wohnsitz kurz nach Erteilung des Auf-enthaltstitels in andere Bundesländer verlegt. Eine solche Wohnsitzverlegung ist zwar grundsätzlich zulässig, weist jedoch darauf hin, dass der /die jeweilige AntragstellerIn nie beabsichtigt hat, tatsächlich in Tirol für längere Zeit Unterkunft nehmen zu wollen.

Lediglich bei 3 Personen konnte festgestellt werden, dass sie sich dauerhaft an ihren Meldeadressen in Tirol aufhalten.

Darüber hinaus brachten Ermittlungen des Bundeskriminalamtes sowie des Landeskriminalamtes Tirol bereits im Vorfeld dieses Schwerpunkteinsatzes zu Tage, dass in wiederholten Fällen die für die Verlängerung des Aufenthaltstitels erforderlichen Sprachzeugnisse höherer Qualifikationsstufen (A2, B1) erschlichen worden waren, indem die Sprachprüfungen von sprachkundigen Chinesen abgelegt wurden, die sich unter Gebrauch fremder Ausweise für die Antragsteller ausgeben haben. Auch trat zum Vorschein, dass einzelne Vermieter für die bloße Ausstellung von Scheinmietver-trägen bis zu 4.000 Euro pro Wohnung erhalten haben.

Vonseiten des BKA und des LKA Tirol wurden und werden entsprechende Erhebungen wegen Verdachts der Fälschung von Beweismitteln (§ 293 StGB), wegen Verdachts des Gebrauchs fremder Ausweise (§ 321 Abs. 2 StGB) sowie wegen Verdachts der entgeltlichen Beihilfe zum rechtswidrigen Aufenthalt (§ 115 Abs. 1 FPG) gegen verschiedene in- und ausländische Personen geführt und an die zuständige Staatsanwaltschaft angezeigt. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit den vorliegenden Sachverhalten auch Ermittlungen gegen zwei Anwälte der Beschuldigten geführt.

An die zuständigen Niederlassungsbehörden wurden Sachverhaltsberichte zur allfälligen Einleitung von Verfahren zur Aberkennung bereits erteilter Aufenthaltstitel übermittelt.
Ferner sind Verwaltungsstrafverfahren (Meldegesetz) gegen Vermieter von so genannten „Scheinwohnungen“ bzw. finanzpolizeiliche Prüfverfahren anhängig.

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