Wenn das Telefon heiß läuft

BEZIRK (fh). Es ist das beherrschende Thema der letzten Wochen denn schließlich geht es um's Geld und da hört sich der Spaß bekanntermaßen auf. Die Steuerreform tritt mit 2016 in Kraft und bringt unter anderem die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 Prozent. Künftig gibt es bei der Lohn- und Einkommensteuer sechs statt bisher drei Tarifstufen. Der niedrigste Tarif wird ab 1. Jänner 2016 25 Prozent betragen (derzeit liegt dieser Tarif noch bei 36,5 Prozent). Er gilt bei einem Jahresbruttoeinkommen von 11.000 bis 18.000 Euro. Bei Jahreseinkommen von 18.000 bis 31.000 Euro bezahlt man künftig 35 Prozent, bis 60.000 Euro werden 42 Prozent fällig, bis 90.000 Euro 48 Prozent und bis zu einer Million 50 Prozent. Einkommen jenseits der Millionengrenze werden künftig mit einem neuen Spitzensteuersatz belastet. Dieser war unter anderem notwendig geworden, weil die Regierung die an den Spitzensteuersatz gekoppelte Kapitalertragsteuer (für Dividenden) anheben wollte. Wer über eine Million Euro verdient, muss dafür ab dem kommenden Jahr 55 Prozent Steuer bezahlen.

Streitpunkt Grunderwerbssteuer

Mit der Erhöhung der Grunderwerbssteuer will die Regierung Geld in die Staatskasse spülen und das geht so: Die Umstellung der Steuerbemessungsgrundlage vom weitaus billigeren Einheitswert aus den 70er-Jahren auf den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert). Bis zu einem Immobilienwert von 250.000 Euro sind laut Neuregelung 0,5 Prozent (statt bisher 2 Prozent) Grunderwerbsteuer fällig, bis zu 400.000 Euro 2 Prozent und über 400.000 Euro 3,5 Prozent. Ab einem Marktwert der Immobilie über 400.000 Euro erhöht sich der Steuersatz also von derzeit 2 auf dann 3,5 Prozent. Wegen der höheren Berechnungsbasis verteuert sich das Erben und Schenken aber bereits unter dieser Schwelle. Nur in manchen Fällen wird es billiger - nämlich wenn die bisher zu zahlenden 2 Prozent vom dreifachen Einheitswert weniger ausmachen als die neuen 0,5 Prozent vom Verkehrswert bis 250.000 Euro.

Steuerberater und Notare im Stress

Aufgrund der angekündigten Änderungen ab 2016 laufen nun die Telefone bei Steuerberatern und Notaren im Bezirk heiß. Wer noch vor der Jahreswende vererben will um einer höheren Belastung zu entgehen muss schnell handeln.

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