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Investitionsprämie für Unternehmen
Neue Investitionen mit staatlicher Hilfe

COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen – Wertschöpfungswirksam und positiv für die Entwicklung in der gesamten Region. | Foto: Sparkasse Schwaz
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Die österreichische Bundesregierung hat mit der aws Investitionsprämie einen Anreiz für Neuinvestitionen geschaffen. Um die Wirtschaft in Folge der Corona-Krise wieder verstärkt anzukurbeln, werden für Investitionen bis 50 Millionen Euro ein nicht rückzahlbarar Zuschuss gewährt. Die Sparkasse Schwaz unterstützt bei der so oft komplexen Abwicklung.

Förderungsfähig sind Unternehmen, unabhängig von der Größe und Branche, die über einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden. Die Investitionsprämie, als sogenannter steuerfreier und nicht rückzahlbarer Zuschuss, steht dabei maßgeblich für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Betriebe erhalten einen Zuschuss von 7 % für Maschinen, Anlagen oder Büro- und Geschäftsausstattung oder gar 14 % Zuschuss in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit

Praxisbeispiel: Handwerksbetrieb mit 30 Mitarbeiter
Vergrößerung der Betriebstätte und thermische Sanierung der bestehenden Halle – Investitionen gesamt 330.000 Euro (davon 100.000 Euro für thermische Sanierung) und neueste Maschinen im Wert von 70.000 Euro. Mit den Investitionen wird im September 2020 begonnen (= Auftragserteilung) und der Abschluss ist für den Herbst 2021 geplant. Die Investitionsprämie beträgt dabei insgesamt 35.000 Euro, wobei die thermische Sanierung mit 14.000 Euro (14 Prozent von 100.000) sowie Maschinen und Betriebsstätte mit 21.000 Euro (7 Prozent) gefördert werden.

Partner in Förderfragen
Um hier nicht den Überblick zu verlieren, stehen Ihnen die Förderspezialisten der Sparkasse Schwaz zur Seite. Die Sparkasse fungiert dabei als Bindeglied zu Förderstellen und unterstützt nicht nur bei der Auswahl der richtigen Förderung, sondern auch bei der Einreichung und der komplexen Abwicklung. Die Investitionsprämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 über die Austria Wirtschaftsservice aws beantragt werden. Sie ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt wurden, auch rückwirkend beantragbar.

„Wir als Sparkasse Schwaz sehen es als unsere Aufgabe, die KundInnen bei der bestmöglichen Ausnutzung von staatlichen Förderprogrammen zu unterstützen“,

so Förderexperte Mag. Alexander Draesner.

Mehr Informationen unter www.sparkasse-schwaz.at/investitionspraemie oder Tel. 05 0100 – 77344.

COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen – Wertschöpfungswirksam und positiv für die Entwicklung in der gesamten Region. | Foto: Sparkasse Schwaz
Mag. Alexander Draesner, Förderexperte in der Sparkasse Schwaz. | Foto: Sparkasse Schwaz
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