Lärmbelästigung aus dem Garten
Wenn Sonntag der Rasenmäher weckt
Sonntag schön ausschlafen – aber der Nachbar mäht den Rasen. Regelungen sollen Konflikte verhindern.
BEZIRK SCHWECHAT. Gesetzliche Ruhezeiten gibt es nicht, aber Gemeinden können diese selbst festlegen. In vielen Gemeinden ist die Lärmproduktion klar geregelt, andere vertrauen auf den Hausverstand. "Das Thema Rasenmähen ist schwierig, da Lärm subjektiv empfunden wird", gibt Chefinspektor Siegfried Pischka zu bedenken.
In Schwechat ist die Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z. B. Rasenmähern, Motorspritzpumpen und Elektrosägen von 20 Uhr bis 6 Uhr früh, Samstag ab 15 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig verboten. Schwadorf lässt sie samstags bis 18 Uhr werkeln. Leopoldsdorf legt zusätzlich täglich von 12 Uhr bis 14 Uhr eine Siesta ein. In Fischamend ist an Sonn- und Feiertagen das Lärmen ganztägig bei Strafe verboten, aber zusätzlich wird im Ort gemeinsam gegärtnert.
Lieber wilde Grünflächen
Fischamend ist mit seinen vielen Grünprojekten eine Vorzeigegemeinde. In den riesigen Grünanlagen wie auch in den Privatgärten zeigt sich Mutter Natur schon teils von ihrer buntesten Seite. „Wir machen jeden Sommer als Anreiz die Aktion 'Blumenschmuck‘, bei der unsere Hobbygärtner ihre schönsten Kreationen in unserer Gemeindezeitung präsentieren dürfen“, erklärt Bürgermeister Thomas Ram. Öffentliche Arbeiten finden nur zu 'gebührlichen' Zeiten statt, um die Lebensqualität der Stadt zu erhalten.
"Streitfälle gab es bisher nicht. Da schaut jeder auf den anderen."
so Bürgermeister Thomas Ram.
Stört nicht nur Menschen
Abgesehen von der wohlverdienten Ruhe, ist der Rasenmäher auch für Tiere ein Störfaktor. "Er kann im kleinen Organismus Stress erzeugen, aber vor allem stellt er für Lebewesen eine Gefahr dar: Der Igel wird besonders oft übersehen und muss für einen gepflegten Rasen sein Leben lassen", weiß Rosmarie Heger, die Mitglied im Siedlerverein Himberg ist.
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