Großglockner Hochalpenstraße
70km/h Beschränkung hat sich durchgesetzt
Die bislang geltenden 100km/h auf der Großglockner Hochalpenstraße gehören der Vergangenheit an.
HEILIGENBLUT. Die Verordnung einer generellen Beschränkung von maximal 70km/h für den gesamten Straßenverlauf der Großglockner Hochalpenstraße, das sind ca. 40 km von den nördlichen (Fusch/Ferleiten) bis zu den südlichen (Heiligenblut) Kassenstellen soll in den nächsten Tagen erlassen werden.
Genuss- und Naturerlebnisstraße
Damit wird dem Naturraum des Nationalpark Hohe Tauern zukünftig noch besser entsprechend Rechnung getragen und für mehr Verkehrssicherheit und Nachhaltigkeit gesorgt. Außerdem soll es zu einer spürbaren Lärmreduktion der Bevölkerung zuliebe führen. Die Großglockner Hochalpenstraße wird somit erneut und für die Zukunft verstärkt als besondere Genuss- und Naturerlebnisstraße positioniert.
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