Es krachen lassen zu Silvester
Worauf man bei der Anwendung von Feuerwerkskörpern achten muss, erklären zwei Experten.
SPITTAL (aju). Zu Silvester greifen auch zu Hause wieder viele zum Feuerwerk. Doch wie immer ist auch hier Vorsicht geboten.
Gute Qualität
Wichtig ist immer die Qualität der Feuerwerkskörper. "Pyrotechnische Artikel, die in Österreich verkauft werden, müssen eine CE-Kennzeichnung haben", erklärt Pyrotechniker Klaus Sommeregger. Bei renommierten Baumärkten oder Discountern darf man aber davon ausgehen, dass es sich um Qualitätsware handelt. "Ich empfehle die Verwendung von Batterien oder Cakes oder auch Verbundfeuerwerk genannt. Die klassischen Raketen sind zu gefährlich", sagt Sommeregger. Wichtige Merkmale für qualitativ hochwertiges Feuerwerk sind auch die Angabe der Adresse des Herstellers, die Registrierungsnummer, die vorgeschriebene Altersgrenze und die jeweilige Kategorie.
Richtige Handhabung
Bezirksfeuerwehr Pressesprecher Bernhard Poppernitsch weist vor allem auf die richtige Handhabung hin. "Zuerst sollte immer Rücksprache mit der Gemeinde gehalten werden, ob das Abbrennen von Feuerwerk im Ortsgebiet erlaubt ist oder nicht", sagt Poppernitsch. Zudem sollte man sich vergewissern, dass die Ware unbeschädigt und vor dem Zünden gut fixiert ist, damit sie nicht umfallen kann. Klaus Sommeregger rät sogar, die Grundstückseigentümer um "Schießerlaubnis" zu fragen und im Zweifel immer einen Kübel Wasser über das abgefeuerte Feuerwerk zu gießen. Um das Jahr friedlich zu beginnen, rät er auch an Tiere und Stallungen der Nachbarn zu denken.
Verschiedene Kategorien
Grundsätzlich sollte man aber immer auf die Bedienungsanleitung achten. "Die Verwendung von Klassen drei und höher ist nur durch berechtigte Pyrotechniker mit Bescheid für das jeweilige Feuerwerk von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft erlaubt", sagt Sommeregger. Die Klassen eins und zwei dürfen bei Verwendung durch Private zudem nicht miteinander verbunden oder umgebaut werden, so ist bei sachgerechter Verwendung das Risiko sehr gering.
Feuerwerksverbot
Sollte es jedoch bis Silvester keinen Niederschlag mehr gehen, stehen die Chance auf ein Feuerwerk eher schlecht. "In den Bezirken Villach, Hermagor und Spittal gibt es eine Verordnung des Verbotes jeglichen Feueranzündens und Rauchverbot", sagt Poppernitsch. Leistet man diesem Verbot nicht Folge, kann es zu hohen Geldstrafen kommen.
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