Spittal
Rathausplatz wird zur Begegnungszone
Der Rathausplatz in Spittal wird zur Begegnungszone. Es tritt hier ein Halte- und Parkverbot in Kraft. Außerdem sind in der Stadt ab dem 5. Mai die Kurzparkzonen wieder in Betrieb.
SPITTAL. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Spittal hat im Bereich Ebnergasse, Rathausgasse und Rathausplatz eine Begegnungszone verordnet. Die entsprechenden Verkehrsschilder werden in Kalenderwoche 19 montiert. Mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen tritt die Verordnung in Kraft – ab diesem Zeitpunkt ist somit das Halten und Parken in den oben genannten Bereichen verboten. Das Be- und Entladen von Fahrzeugen ist möglich, solange der Verkehr nicht behindert wird. Hinweis: In einer Begegnungszone sind alle Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer etc. – gleichberechtigt. Damit das funktioniert lautet das Motto „Rücksicht nehmen!“
Kurzparkzonen ab 5. Mai wieder gültig
Zur Unterstützung der Innenstadt-Unternehmen hat die Stadtgemeinde Spittal einige Wochen lang auf die Parkgebühren verzichtet. Das Gratis-Parken in der Kurzparkzone endet mit 5. Mai. Ab dann kann mit Parkscheibe weiterhin eine halbe Stunde lang gratis geparkt werden. Darüber hinaus muss ein Parkticket gelöst werden. Jede weitere halbe Stunde kostet 0,60 Euro. Die Gesamtdauer des Abstellvorganges darf 180 Minuten nicht überschreiten. Parkscheine können in der Lieserstadt auch mit dem Handy gelöst werden. Infos dazu findet man unter www.handyparken.at
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