Bezirk Spittal
Aktuelle Wolfsverordnung geht in Begutachtung
BEZIRK SPITTAL. Zahlreiche nachgewiesene Wolfsrisse, vor allem im Bezirk Spittal an der Drau, haben in den Sommermonaten große Schäden bei Nutztieren verursacht. Nach der Genehmigung für die Abschüsse von „Problem-Wölfen“ wird nun seitens des Landes Kärnten an einer Verordnung gearbeitet, die im Rahmen der EU-rechtlichen Voraussetzungen ein rascheres Eingreifen ermöglichen soll.
In Begutachtung
Diese Wolfsverordnung mit umfassenden fachlichen Erläuterungen liegt nun vor und wurde am 4. November 2021 in Begutachtung geschickt. „Unter streng überwachten Bedingungen sieht dieser Entwurf eine vorübergehende Ausnahme von den Schonvorschriften für den Wolf vor, zum Schutz der Bevölkerung und zur Abwendung weitere erheblicher Schäden bei Wild- und Nutztieren“, gibt Landesrat Martin Gruber als zuständiger Jagdreferent bekannt.
Wesentlicher Unterschied
Im Zentrum der Verordnung steht die Unterscheidung zwischen Risikowölfen und Schadwölfen, für die klare Definitionen und Maßnahmen festgelegt werden. „Das gibt es in dieser Form bisher in keinem anderen Bundesland“, so Gruber, da andere Wolfsverordnungen sich nur auf Problemwölfe, die Nutztiere auf Almen reißen, konzentrieren. Als Risikowölfe gelten demnach Wölfe, die mehrfach im Umkreis von weniger als 200 Metern bei von Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden in Tallage auftauchen. Hier sind zunächst mehrere Stufen der Vergrämung vorgesehen. Bleiben diese Versuche erfolglos, darf ein solcher Risikowolf von einem Jäger erlegt werden. Zum Abschuss freigegeben wird ein Risikowolf auch dann, wenn er sachgerecht geschützte Nutztiere in diesen Gebieten tötet oder verletzt. „Im Gegensatz zum langwierigen Bescheidverfahren für jeden Einzelfall, an das wir bisher gebunden sind, soll diese klare Definition von Schadwölfen rasche Entscheidungen zum Schutz der Almwirtschaft ermöglichen“, so Gruber.
Beschlussfassung
Die Verordnung gilt als wichtiges Signal im Sinne der Bevölkerung und des Tierwohls. "Mit der Wolfsverordnung setzt Kärnten einen Meilenstein auf dem Weg zu einem unbürokratischen Abschuss von Wölfen", zeigt sich auch Landwirtschaftskammer Präsident Siegfried Huber erfreut über den Schritt der Verordnung. Der Entwurf muss nun einer vierwöchigen Begutachtung unterzogen werden. Mit einer Beschlussfassung kann im Dezember gerechnet werden.
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