Wohin mit dem Laub des Nachbarn?
Gerade im Herbst verschmutzt das Laub des Nachbargartens oft den eigenen. Die WOCHE fragte nach der rechtlichen Situation der Entsorgung.
BEZIRK SPITTAL (ven). Der Herbst und das damit verbundene Wetter führt für viele zum Zwist mit dem Nachbarn. Das Laub des Nachbarbaumes auf dem eigenen Grundstück ärgert viele. Noch dazu, wenn Sturmböen noch mehr des unliebsamen Abfalls auf den eigenen Grund wehen. Die WOCHE fragte bei Rechtsanwalt Franz Oberlercher nach, wer denn nun das Laub entsorgen müsse.
Überhang abschneiden
"Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass Äste eines Baumes über die Grundstücksgrenze wachsen. Ich kann den Nachbarn nicht auf Unterlassung klagen, das geht nicht", so der Rechtsanwalt. Man könne nur das Recht ausüben, den Überhang abzuschneiden. "Aber man muss die Äste dann auch selbst entsorgen, man kann es auch nicht über den Zaun zurückwerfen", sagt er. Auch Wurzeln, die unter der Grundstücksgrenze hereinwachsen, stellen oft ein Problem dar. "Ich kann die Wurzeln abschneiden, aber nicht so, dass der Baum dadurch völlig zerstört wird. Das Überhangrecht hat man also unter- und oberirdisch, aber der Baum muss weiterleben können."
Laub selbst entsorgen
Daraus resultiere auch die Frage des Abfalles der Äste, also das Laub. "Es besteht auch kein Rechtsanspruch, dass der Nachbar das Laub entsorgt, auch wenn es eigentlich von ihm stammt", sagt er. "Laub, das auf meinem Grund zu liegen kommt, ist letztlich mein Problem."
Nur kürzen
Anders sieht es aus, wenn der Nachbarsbaum einen solchen Schatten wirft, dass das eigene Grundstück nicht oder nur mehr eingeschränkt nutzt ist. "Wenn es zum Beispiel vermoost oder der Gemüsegarten nicht mehr bewirtschaftbar ist, dann kann ich vom Nachbarn verlangen, diesen Missstand abzustellen - zum Beispiel durch auslichten oder kürzen der Äste. Ich kann nicht verlangen, dass er den Baum gänzlich fällt."
Frage des Zusammenlebens
Bestimmte Situationen müsse man laut Oberlercher einfach zur Kenntnis nehmen. "Man lebt nicht alleine auf der Welt, man hat Nachbarn. Es gibt immer gegenseitige Beeinträchtigungen, die müssen sich im Rahmen halten. Es ist eine Frage des Zusammenlebens", schließt der Rechtsanwalt.
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