Schülerfreifahrt: Keine Gesetzesänderung für Spittaler HTL-Schüler nötig
Sonderregelung in Familienlastenausgleichsgesetz macht Freifahrt möglich. Mechatronik-Klasse wird fix starten.
BEZIRK SPITTAL (ven). Das "Problem" der Schülerfreifahrten von HTL-Schülern, die in Spittal im Rahmen der Schulkooperation (wir berichteten) die Hak besuchen, dürfte nun gelöst sein. Nationalrat Erwin Angerer richtete diesbezüglich eine Anfrage an das Ministerium, eine Bestätigung von beiden Schulen sollte nun ausreichen, um in den Genuss der Freifahrt zu kommen. Die nächste gute Nachricht: Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium endgültig grünes Licht für den Start der Mechatronik-HTL-Klasse gegeben.
Keine Änderung nötig
"Somit wäre auch keine gesetzliche Änderung notwendig", so Angerer. Er schlägt vor, dass sich die Schüler dann direkt für die Bestätigungen an die Schulverwaltung von Hak und HTL wenden.
Schulbestätigungen erforderlich
Das Bundesministerium für Bildung und Frauen verweist auf einen Punkt in Paragraph 30 des Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG), in der eine Sonderregelung für dislozierte Unterrichtsveranstaltungen verankert ist. "Es könnten dann für die zwei Schulstandorte jeweils eine Schulbestätigung ausgestellt werden", so die Antwort des Ministeriums.
Klaus Raunegger, Geschäftsführer von Merck Spittal und Sprecher des Regionalforums, dankt allen, die das Projekt möglich gemacht haben. Der nächste Schritt ist nun die Gründung des Fördervereines.
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