Gerichtsprozess
12 Jahre Haft nach Mordversuch an Ehefrau
Weil sie sich gegen die massive Einschränkung ihrer Freiheit und Selbstbestimmung aufzulehnen begann, kam es in der Ehe einer Tschetschenin immer häufiger zum Streit, wobei der 40-jährige Ehemann zunehmend mit Gewalt seine Frau an ihren traditionellen Platz verwies und nun wegen Mordversuchs vor einem Geschworenensenat landete.
ST. PÖLTEN (ip). Aufgedeckt wurde das St. Pöltner Beziehungsdrama, als die Frau am 13. Februar dieses Jahres barfuß aus dem Fenster im Erdgeschoß stieg und sich hilfesuchend an eine Passantin wandte. Im Krankenhaus attestierten die Ärzte massive Würgemale am Hals, sowie Prellungen und Abschürfungen im Gesichts- und Brustbereich. Der Ehemann wurde festgenommen, leugnete aber auch noch zu Beginn des Prozesses alle Vorwürfe und schilderte unter Tränen seine Version der ehelichen Eskalationen, wobei er sich zuletzt beinahe selbst als Opfer darstellte, das sich nur gegen Schläge seiner Frau gewehrt habe.
Laut Anklage jedoch begannen die Gewaltattacken 2014 während einer ihrer Schwangerschaften. Damals habe der Mann, der seit 2004 in Österreich lebt, ihr in den Bauch getreten und sie an den Haaren gerissen, weil sie trotz Aufforderung ihres Schwiegervaters das Handy beim Kochen nicht weggelegt habe. In der Folge habe er Ge- und Verbote immer häufiger mit Gewalt erzwungen. Sie habe selbst kein Handy besitzen dürfen, Führerschein, Kontakt mit Freundinnen und fortführende Deutschkurse waren gestrichen, einkaufen und spazieren durfte sie nur in Begleitung, eine Arbeit oder Berufsausbildung kam schon gar nicht infrage. Selbst mit ihrer Schwägerin durfte sie nur mit Erlaubnis des Ehemannes, der ihr auch die Kleidung vorschrieb, sprechen. Erwischte er sie heimlich mit einem Handy, habe es Faustschläge und Tritte gegeben und wegen Kleinigkeiten habe er sie auch gewürgt. Um zu demonstrieren, was für eine schlechte Mutter sie sei, habe er vor den Übergriffen die Kinder dazu gerufen. Er habe mehrfach gedroht, sie umzubringen, oder sie zu ihren Brüdern nach Tschetschenien zu verfrachten. Ihre Kinder hätte sie dann nicht mehr gesehen. Nachdem er ihr im Dezember 2019 ein Messer an den Hals gehalten habe, kam es zu einem Suizidversuch.
Streitereien
Als es im Februar abermals zum Streit kam und der 40-Jährige seine Frau zweimal auf das Bett warf und würgte, habe sie von Scheidung gesprochen. Völlig in Rage habe er sie ein weiteres Mal so heftig gewürgt, dass sie keine Luft mehr bekommen habe, ihr schwarz vor Augen wurde und sie das Gefühl hatte, dass ihr die Augen platzen. „Ich werde dich für Allah töten“, drohte der Vater ihrer sieben Kinder. Eine der Töchter kam ins Zimmer, schrie den Vater an und stieß ihn weg. Er habe zwar aufgehört, sie zu würgen, schlug dafür aber mit den Fäusten gegen ihren Hinterkopf und verließ danach mit der Tochter den Raum, was die Frau zur Flucht nutzte.
Während die Staatsanwältin davon ausging, dass nur das Einschreiten der Tochter einen Mord verhindert habe, gab Verteidiger Martin Mahrer zu bedenken, dass es bei den vermutlich bereits zuvor stattgefunden Attacken stets zu einem freiwilligen Aufhören des Mannes gekommen sei, er also keine Absicht gehabt habe, seine Frau zu töten. Zumal sich die Tochter der Aussage vor Gericht entschlagen hatte, stützten sich die Beweise hauptsächlich auf die Aussage der Frau, die in einer dreistündigen Videoaufzeichnung bereits vor dem Prozess zu den Anklagepunkten befragt worden war.
Urteil
Die Geschworenen folgten mit 7:1 der Anklage entsprechend und verurteilten den bislang unbescholtenen Transportunternehmer zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren (nicht rechtskräftig).
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