Landesgericht St. Pölten
14-Jährige missbraucht und am Acker ausgesetzt
Am Landesgericht St. Pölten musste sich ein 54-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs verantworten.
ST. PÖLTEN (ip). Zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilte ein Schöffensenat am Landesgericht St. Pölten einen 54-jährigen Türken, dem Staatsanwältin Julia Berger den sexuellen Missbrauch einer stark alkoholisierten und dadurch wehrlosen Minderjährigen vorwarf, wobei er nach der Tat das Mädchen noch auf einem Acker ausgesetzt haben soll.
„Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen“, erklärte Verteidiger Georg Thum bereits zu Beginn des Prozesses. Bei einem Promillewert von 1,65 könne man nicht zwangsläufig von einer tiefgreifenden Bewusstseinstrübung ausgehen, argumentierte der Anwalt und zog dabei die Beurteilung eines Gutachters aus einem anderen Prozess heran.
„Alkoholisierte machen öfter Dinge, die sie sonst nie machen würden.“
Er habe geglaubt, sie sei eine Straßenhure, behauptete der Angeklagte. Als sie in sein Auto stieg, habe sie ihm Oralverkehr um 20 Euro angeboten. Danach habe er sie nach Hause fahren wollen. Sie habe ihm aber zweimal ins Lenkrad gegriffen, so dass er stehen blieb. Dann sei das Mädchen aus dem Fahrzeug gesprungen.
Keinerlei Erinnerung
„Völlig unglaubwürdig“, so Richterin Doris Wais-Pfeffer, die sich in ihrer Urteilsbegründung unter anderem auf Zeugenaussagen berief, zumal die 14-jährige Tina (Name v. d. Red. geändert) selbst keinerlei Erinnerung an den Vorfall vom 30. Mai 2019 hat. Demnach war die Schülerin bei einer Geburtstagsparty in St. Pölten. Noch kaum Erfahrung mit Alkohol konsumierte sie Wodka und Jägermeister, begann zu schimpfen und herumzuschreien und hatte massive Probleme sich auf den Beinen zu halten. Vergeblich versuchten andere Partygäste sie daran zu hindern, das Gelände zu verlassen. Auf der Straße beobachtete eine Zeugin, dass das Mädchen mehrmals zusammensackte. Sie hätten sie noch nie so gesehen, meinten Freundinnen Tina's.
DNA-Spuren
Gegen 21 Uhr wachte die Schülerin auf einem Acker im Pielachtal auf, wurde von einem Autofahrer entdeckt und aufgrund ihres Erscheinungsbildes zur Polizei gebracht. DNA-Spuren führten zum Angeklagten, der bereits dreimal wegen Sexualdelikten vorbestraft war, wobei er unter anderem Autostopperinnen zu sexuellen Handlungen gezwungen hat.
„Er musste die starke Beeinträchtigung des Mädchens erkennen“, meinte Wais-Pfeffer, für die keinerlei Milderungsgründe vorlagen. Bei einem Strafmaß von ein bis zehn Jahren einigte sich der Senat daher auf das obere Drittel. Berger verzichtete auf weitere Rechtsmittel, Verteidiger Thum legte Nichtigkeit und Berufung gegen das derzeit nicht rechtskräftige Urteil ein.
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