Vor Gericht
Mit Vollgas auf Polizist zugefahren

- Ein 30-Jähriger muss sich vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten.
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Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt musste sich ein mehrfach vorbestrafter Angeklagter am Landesgericht St. Pölten verantworten. Laut Strafantrag soll der 30-Jährige sich im Jänner dieses Jahres einer Polizeikontrolle entzogen haben, indem er mit Vollgas auf einen Beamten zufuhr, der zum Glück in letzter Sekunde einen Satz zur Seite machen konnte.

- Ein 30-Jähriger muss sich vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten.
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ST. PÖLTEN. „Es war zu dunkel“, begründeten die drei Beamten ihre nur vage Identifizierung des Lenkers, der, nachdem es zunächst aussah, als würde er stehenbleiben, vom Kreisverkehr aus plötzlich aufs Gas stieg, mit quietschenden Reifen in die Austraße einbog und davonraste. Während der ergebnislosen Verfolgung eruierte ein Beamter anhand des Kennzeichens den Fahrzeughalter, der zunächst als Verdächtiger galt. Schließlich führte eine Spur zu dem 30-Jährigen, der in seiner ersten Einvernahme zugab, der Lenker des PKWs gewesen zu sein, seine Aussage später jedoch wieder zurücknahm und sein „Geständnis“ vor Gericht als „unüberlegten Blödsinn“ bezeichnete.
Beim ersten der insgesamt drei Verhandlungstermine erklärte Verteidiger Reinhard Berger, dass sein Mandant bedaure, etwas Tatsachenwidriges bei der Polizei angegeben zu haben, er werde sich aber nun nicht schuldig bekennen.
„Es gibt erhebliche Zweifel, ob mein Mandant das Fahrzeug gelenkt hat“,
meinte der Anwalt.

- Der 30-Jährige Angeklagte im Landesgericht St. Pölten.
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Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten kamen bei Richter Tobias Kunz auf, als der Vater des Fahrzeugbesitzers, der angegeben hatte, den PKW samt Schlüssel zur Pickerlkontrolle bereits eine Woche zuvor bei seinem Vater abgestellt zu haben, erklärte, dass er den Fahrzeugschlüssel, so wie alle anderen Schlüssel im Stiegenhaus eines Mehrparteienhauses deponiert hatte, wo alle Bewohner Zugang haben.
„Ich hab auch nicht jeden Tag geschaut, ob der Wagen noch da ist“,
meinte er als Zeuge zur Ergänzung der Aussage seines Sohnes. „Wenn jemand einen Führerschein hat, darf er mit meinem Auto fahren“, so der Junior, der nicht sagen konnte, ob auch der Beschuldigte als Nachbar seines Vaters davon Gebrauch gemacht hatte.

- Verteidiger Reinhard Berger
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig
„Außer Ihrer ersten Aussage, wo Sie sich selbst belastet haben, gibt es keine Beweise“,
resümierte Tobias Kunz, dessen Verhandlungsführung Verteidiger Berger als äußerst umsichtig und kompetent wertete. Mangels Beweisen fällte der Richter zuletzt einen Freispruch, wobei er betonte, dass die Frage, warum der 30-Jährige sich ursprünglich selbst als Fahrzeuglenker geoutet hatte, offen blieb. Kunz ging davon aus, dass er möglicherweise den tatsächlichen Lenker schützen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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