Erziehungsmaßnahme brachte Vater vor Gericht
Der Vater drohte seine Tochter nach Tschetschenien zurückzubringen
ST. PÖLTEN (ip). Weil er seiner 13-jährigen Tochter gedroht haben soll, sie nach Tschetschenien zurückzubringen, wenn sie sich mit bestimmten Freunden wieder treffe, landete ein 41-Jähriger vor Gericht. „Versuchte Nötigung“ nannte es die St. Pöltner Staatsanwältin Maria Lalics, „Erziehungsmaßnahme“ hieß es von Seiten des beschuldigten Vaters, der bestritt, die Drohung in dieser Form ausgesprochen zu haben.
Während Mutter und Tochter den arbeitslosen Tschetschenen bei der ersten Verhandlung belasteten, ließen sie im fortgesetzten Prozess über Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz mitteilen, von ihrem Recht, als Angehörige nicht aussagen zu müssen, rückwirkend Gebrauch machen zu wollen.
„Ein Entschlagungsrecht ist nicht rückwirkend möglich“, erklärte der Richter. Verteidigerin Maria Strohmayer war nicht dieser Meinung. Darüber hinaus gebe es keine Beweise gegen ihren Mandanten, so Strohmayer, deren Antrag auf Freispruch der Richter nachkam. Er bezog die Aussage von Mutter und Tochter zwar in sein Urteil mit ein, war jedoch der Ansicht, dass die 13-Jährige in der Scheidungssituation ihrer Eltern abwechselnd von ihnen stark beeinflusst gewesen sei und demnach in ihrer Aussage stark übertrieben habe. Das Urteil ist rechtskräftig.
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