Ex-Vorstand der Rail Cargo Austria wegen Untreue vor Gericht

- hochgeladen von Bezirksblätter Archiv (Johannes Gold)
ST. PÖLTEN (ip). In St. Pölten begann nun der Prozess gegen einen mittlerweile pensionierten Vorstand der Rail Cargo Austria (RCA), dem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Untreue in Höhe von mehr als 6,6 Millionen Euro zur Last legt.
In Begleitung seiner drei Verteidiger, darunter Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, betrat der Beschuldigte den Gerichtssaal, in dem nun zumindest bis Ende Juni zahlreiche Zeugen rund um die Causa RCA, die Tochterfirma des ÖBB-Güterverkehrs, unter Wahrheitspflicht aussagen werden.
Richterin Doris Zwettler-Scheruga klärte zu Beginn des Prozesses die Anwesenden darüber auf, dass die Zusammensetzung des Schöffensenats noch jener entspreche, wie dies zum Anklagezeitpunkt vorgesehen war, nämlich nur ein Berufsrichter und zwei Laienrichter. Demgegenüber komme der Strafrahmen nach der Günstigkeitsregel dem neuen Gesetz nach und betrage nun im Falle eines Schuldspruchs nur noch ein bis zehn Jahre Haft.
Der gelernte Speditionskaufmann bekannte sich bereits im Vorfeld des Prozesses nicht schuldig. Dem gegenüber steht der Vorwurf des Staatsanwalts, wonach der Angeklagte als Vorstand der RCA einer ungarischen Consultingfirma zwischen 2007 und 2009 mit Schädigungsvorsatz Honorare in Millionenhöhe überweisen habe lassen, dem keinerlei Gegenleistung gegenübergestanden habe.
Der Ankläger leitete sein Eröffnungsplädoyer im Zusammenhang mit der Verantwortung des Angeklagten mit einem Zitat von Christian Morgenstein ein: „Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.“ Ausführlich schilderte er die Hintergründe, wonach die RCA darauf gewartet habe, dass sie bei der Privatisierung der ungarischen MAV, das Pendant zur RAC, diese übernehmen könne. Obwohl es bereits eine Beraterfirma gegeben habe, die marktrelevante Informationen bringen sollte, habe der Angeklagte eine weitere Firma für die Beratertätigkeiten unter Vertrag genommen. Dieser sei von dem Angeklagten und einem Prokuristen zu einem Zeitpunkt unterzeichnet worden, als die beiden weiteren RCA-Vorstände auf Urlaub gewesen seien. Darüber hinaus habe er sich auch kein Okay seitens des Aufsichtsrats geholt, was bei einem Honorar dieser Größenordnung Voraussetzung gewesen sei.
Böhmdorfer dazu: Besagter Beratervertrag sei wirtschaftlich vertretbar gewesen. Es habe sich um ein Erfolgshonorar gehandelt und schließlich sei die MAV mit Einwilligung der RCA-Verantwortlichen um rund 400 Millionen übernommen worden.



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