Frequency Festival
Gerichtliches Nachspiel für Frequency-Besucher
Aus Tirol angereist kamen ein 26-Jähriger und mehrere Zeugen diesmal nicht zum Frequency Festival, sondern zu einem Prozess am Landesgericht St. Pölten, bei dem die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten zur Last legte, er habe am 17. August vergangenen Jahres durch das Reißen an einem Baustellengitter 20 bis 30 Person vorsätzlich gefährdet.
ST. PÖLTEN. „Mein Mandant wird sich nicht geständig verantworten“, leitete Verteidigerin Margit Buchegger ihr Plädoyer ein und fasste kurz zusammen, was der 26-Jährige im Anschluss detailliert ausführte. Demnach kam er als Besucher des Frequency gemeinsam mit Freunden von einem Campingplatz, von wo die Gruppe auf einem etwa 15 Meter breiten Weg, der beidseitig mit Baustellengitter gesichert war, zur Halle gelotst wurde. In einer anschließenden Halle wurden die Besucher kontrolliert, bevor sie das eigentliche Gelände betreten durften.
Innerhalb der Gitter staute sich die Menschenmenge und als die Gruppe aus Tirol erfuhr, dass der Auftritt ihrer Band abgesagt worden war, wollte man nicht mehr warten, bis man das Ende des Zugangs erreichte, um auf der anderen Seite der Absperrung den etwa 20 Meter breiten Rückweg antreten zu können. In dem Gedränge fühlten sich vor allem zwei Mädchen ausgesprochen unwohl, zumal sie Platzangst verspürt hätten. Der 26-Jährige, der beruflich beinahe täglich mit Baustellengitter dieser Art zu tun hat, hob in der Folge zwei aneinandergereihte Elemente aus ihrer Betonverankerung und schaffte so eine etwa ein Meter breite Lücke zum angrenzenden Weg. Unmittelbar, nachdem er durchgeschlüpft war, wurde er von Polizeibeamten angehalten und in der Folge angezeigt.
Vier Gitter in Richtung Menschengruppe umgefallen
Laut Strafantrag seien zumindest vier Elemente durch das Reißen in Richtung einer Menschengruppe umgefallen, die dadurch verletzt hätten werden können. Zwei Beamte, die die Vorgänge am Zaun unmittelbar miterlebten, konnten zum Prozess nicht erscheinen. Entgegen deren Protokoll behaupteten der Beschuldigte, sowie seine tiroler Freunde, vom Umfallen des Gitters zunächst nichts mitbekommen zu haben. Darüber hinaus seien auf dem angrenzenden Weg kaum Personen gewesen, vor allem habe sich niemand im Radius des umgefallenen Zaunes befunden.
Beamte müssen aussagen
Penibel hinterfragte der Richter den genauen Ablauf und gab zu bedenken, dass bei so einer Lücke natürlich nicht nur die Tiroler, sondern gleich eine Traube an Menschen hinausschlüpfen wollten. Um ein Urteil zu fällen bedürfe es jedenfalls noch der Aussage der beiden Beamten, ein weiterer Kollege nahm die Situation nämlich erst wahr, als das Gitter bereits am Boden lag. Damit wurde der Prozess vertagt.
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