Gericht
Gewalttätiger Ex-Freund zu 12 Monaten Haft verurteilt
Obwohl er die Gewaltvorwürfe seiner Ex-Lebensgefährtin bestritt, wurde ein 39-jähriger Türke am Landesgericht St. Pölten unter anderem wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu zwölf Monaten Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).
ST. PÖLTEN (ip). Laut Strafantrag soll der Beschuldigte zweieinhalb Jahre hindurch seine damalige Freundin immer wieder geohrfeigt, gewürgt, gestoßen und in der gemeinsamen Wohnung in St. Pölten festgehalten haben. Zweimal sei es dabei auch zu Verletzungen gekommen, zuletzt im Dezember 2019. Opfervertreter Peter Resch wurde diesbezüglich mit Schmerzensgeldforderungen in Höhe von 1.500 Euro auf den Zivilrechtsweg verwiesen, zumal die Verletzungen ärztlich nicht objektiviert waren.
Mit massiven Drohungen habe er die Frau auch gezwungen, immer wieder zurückzukommen. Er werde mit Freunden ihr oder ihrer Familie etwas antun. Zuletzt habe er am 18. Dezember 2019 angekündigt, ihr Säure ins Gesicht zu schütten und ihren neuen Freund umzubringen.
Neben der fortgesetzten Gewaltausübung habe der Angeklagte auf den Namen der Frau auch Mobilfunkverträge abgeschlossen, sowie einen Kabel TV- und Internetanschluss installieren lassen. Geld sahen die jeweiligen Vertragspartner keines. Im Zusammenhang mit einem Online-Kreditvertrag wurde der Türke freigesprochen, zumal dieser zugunsten des Opfers errichtet wurde.
Im Prozess versuchte der 39-Jährige, der bereits sechs Vorstrafen hauptsächlich wegen Eigentumsdelikten aufweist, den Spieß umzudrehen. „Sie hat mir so viel angetan“, erklärte er und machte sie teilweise für seinen Selbstmordversuch verantwortlich. Nicht nur er, auch seine Ex habe psychische Probleme und sei bei Psychiater Richard Billeth in Behandlung gewesen. Zu der angeblichen Patientin befragt, meinte der Arzt, dass die Frau im fraglichen Zeitraum nicht bei ihm war, auch darüber hinaus sei sie ihm völlig unbekannt.
Schuldig bekannte sich der Türke nur im Zusammenhang mit einem Betrug. Bei einem Handyverkauf via Internet habe er zwar kassiert, die Ware aber nicht geliefert. Man brauchte Geld für Drogen, so die Begründung des Angeklagten, der nach Rücksprache mit Verteidiger Philipp Zeidlinger das Urteil annahm.
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