Landesgericht, St. Pölten, IS-Propaganda
Haftstrafe für IS-Irrläufer
Obwohl ein 19-jähriger Nordmazedonier Ende Jänner dieses Jahres wegen IS-Propaganda schuldig gesprochen, die Strafe jedoch vorerst ausgesetzt worden war, setzte er seine kriminellen Tätigkeiten unbeirrt fort und landete nun abermals vor einem St. Pöltner Schöffensenat.
ST. PÖLTEN. Staatsanwalt Leopold Bien sprach von einer langen Liste einschlägiger Aktivitäten, bei der eine Graffiti-Tour Mitte März vorwiegend am Bahnhofsareal in St. Pölten einen Höhepunkt darstellte und zu seiner Verhaftung führte. Über einen längeren Zeitraum hinweg habe sich der Bursche mehr und mehr radikalisiert, über Social-Media-Websites den Islamischen Staat gutgeheißen, indem er teils selbst hergestellte Videos verbreitete. Unter anderem trat er als Scheininterviewer in seiner Heimat während eines Urlaubs auf und ließ einen Bekannten mit entsprechender Propaganda zu Wort kommen. Auch auf schneebedeckten Motorhauben zeichnete er einschlägige Symbole der Terrororganisation, bei der es sich laut Bien gleichzeitig um eine kriminelle Organisation handelt. Nicht zuletzt versuchte er, Heiligenfiguren bei Mary Ward zu zerstören. Selbst nach seiner Verhaftung im März propagierte er den Islamischen Staat noch bei seinen Mithäftlingen.
„Damals war ich noch radikalisiert“,
beteuerte der Angeklagte, bei dem es zuletzt, wie Verteidigerin Mercedes Vollmann-Schultes behauptete, durch Gespräche mit geschulten Betreuern eines Vereins zur Deradikalisierung, beziehungsweise zu einem Umdenken gekommen sei. Während der Staatsanwalt davon ausging, dass es zur völligen Abkehr von seiner Ideologie doch noch einer längeren Haftstrafe mit entsprechender Gesprächsbegleitung bedürfe, verwies Volllmann-Schultes einerseits auf das Gutachten des Sachverständigen Werner Brosch, der nur eine moderate Gefahr für einen Rückfall attestierte. Andererseits bestätigten auch Bewährungshilfe und die Betreuer des Vereins, dass der Denkprozess des 19-Jährigen sich massiv verändert habe.
Als Motiv für seine Entwicklung zum radikalen Moslem gab der Beschuldigte an, dass er das Unrecht des Regimes in Syrien bekämpfen wollte. In St. Pölten habe er keine Freunde gehabt, sei als Lehrling im Einzelhandel gemobbt worden und schließlich durch Bekannte in Linz mehr und mehr in die Terrorszene gerutscht. Er selbst sei streng gläubiger Moslem, seine Familie lehnte er lange als „Teilzeitmoslems“ ab.
Der Schöffensenat verurteilte den jungen Erwachsenen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, 16 Monate davon wurden bedingt ausgesprochen (nicht rechtskräftig). Wie der vorsitzende Richter Markus Grünberger betonte, sieht er darin „das richtige Urteil für einen Irrläufer“ und er hoffe, dass die reumütige Verantwortung des Angeklagten nicht nur ein Lippenbekenntnis war.
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