Bordell-Prozess
Hauptangeklagte aus Haft entlassen
Nachdem, laut Verteidiger Martin Engelbrecht, die beiden Hauptangeklagten im Prozess um den Betrug von Bordellkunden bereits seit vergangenem Sommer in Untersuchungshaft saßen und sich die Vorwürfe gegen den Ex- Bordellchef und seinen 40-jährigen Schuldeneintreiber nach den bisherigen Zeugenaussagen etwas relativierten, nahm Richter Slawomir Wiaderek den Antrag der Verteidiger auf Haftentlassung an.
ST. PÖLTEN (ip). Wie die Bezirksblätter berichteten, sollen zumindest acht Männer, meist Stammkunden, in dem St. Pöltner Rotlicht-Etablissement mit einem Gratis-Haustrunk betäubt worden sein. Nach oft mehrstündigem Schlaf präsentierte man den Gästen die Rechnung, auf der die Dienste mehrerer Prostituierten und unzähliger Getränke aufgelistet waren. Ohne sich an etwas erinnern zu können, weigerten sich einige Kunden, Beträge bis zu rund 12.000 Euro zu bezahlen. Man drohte mit Anzeigen, holte die Polizei, oder suchte, wie im Fall eines Pädagogen aus dem Bezirk Melk, den angeblichen Schuldner auf seinem Arbeitsplatz auf.
Die beiden Hauptangeklagten und eine Prostituierter bekannten sich bereits am ersten Verhandlungstag weitgehend nicht schuldig. Die Befragung der Opfer fand am zweiten und dritten Prozesstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, zuletzt traten noch die Sexdienerinnen des Lokals in den Zeugenstand, die eher zugunsten ihres ehemaligen Chefs aussagten und behaupteten, dass die, auf den Rechnungen angeführten Leistungen auch erbracht worden seien. Von gewaltsamen Übergriffen des 33-Jährigen gegen eine ihrer Kolleginnen und gegen einen ehemaligen Kellner hätten sie nichts bemerkt.
Prozess vertagt
Wiaderek vertagte den Prozess abermals, da jener Kellner, der mit seiner Aussage die Angeklagten massiv belastete, mittlerweile in Rumänien sein soll. Von dort aus könne er per Videokonferenz beim nächsten Verhandlungstermin als Zeuge zugeschaltet werden. Nach wie vor gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.
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