Prozess
Mit Alkohol und Drogen vor Blaulicht geflüchtet
Ein St. Pöltner "Wiederholungsraser" fasste eine Freiheitsstrafe aus.
ST. PÖLTEN (ip). Nicht zum ersten Mal stand ein 52-jähriger St. Pöltner vor Gericht, wo ihn Herr Rat als „guten Bekannten“ empfing. Staatsanwältin Nicole Elsinger legte dem elfmal einschlägig Vorbestraften diesmal zur Last, dass er mit gestohlenen Kfz-Kennzeichentafeln Polizeibeamten aus dem Bezirk Scheibbs davongefahren und nach seiner Festnahme in der Arrestzelle randaliert habe.
"Tut mir leid"
„Es tut mir natürlich leid“, erklärte der Beschuldigte, nachdem es ihm auch bei der letzten Verurteilung leid tat, auf Polizeibeamte zugefahren zu sein. Schon damals hätten Alkohol und Drogen sein Leben bestimmt, meinte er. In einem Gutachten attestierte Dietmar Jünger dem Beschuldigten eine tiefgreifende Persönlichkeitsstörung, den Antrag der Staatsanwältin auf Einweisung des Mannes in eine Anstalt wies der Richter ab. Weil sein Fahrzeug nicht mehr zugelassen war, habe er Kennzeichen gestohlen und auf sein Fahrzeug montiert. Am 28. Jänner 2019 fiel der Mann Beamten in Gresten auf. Bevor sie ihn ansprechen konnten, fuhr er Richtung Scheibbs davon, wobei seine Geschwindigkeit bei der Ortsausfahrt bereits ca. 130 km/h betrug. Mit Blaulicht folgten die Beamten, die bereits wussten, dass die Kennzeichen gestohlen waren und forderten Verstärkung an. Er habe schon mitgekriegt, dass ihn die anhalten wollten, gab der Angeklagte zu. Gestohlene Nummerntafeln, Alkohol, Kokain und Haschisch intus waren Motivation genug, davon zu fahren. „Ich hab sie nicht vorbeifahren lassen“, schilderte er weiter und dann, „Hab i an leichten Kracher g'hört." Den Beamten nach, sei der Mann so mittig gefahren, dass ein Überholen bei dieser Geschwindigkeit zu gefährlich gewesen sei. Am nächsten Tag protestierte der Mann gegen seine Verhaftung und ließ seine Wut an einem Spülkasten in der Zelle aus, wofür er nun Schadenersatz zu leisten hat. Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro muss er darüber hinaus einer Frau bezahlen, die eine Ohrfeige von ihm kassierte und ihrer Aussage nach fünf Wochen die Wohnung nicht verlassen konnte, weil ihr Gesicht so blau gewesen sei. Mit einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten kam er dennoch relativ glimpflich davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.