Bub missbraucht
Mutter wegen schweren sexuellen Missbrauch verurteilt

Ein Fall der sprachlosmacht. SYMBOLBILD | Foto: pixabay.com
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Als „außergewöhnlich“ bezeichnete die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer den Prozess gegen eine 41-jährige Frau, die unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs an ihrem siebenjährigen Sohn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde (nicht rechtskräftig).

ZENTRALRAUM/NÖ. Einzige Beweisgrundlage für den Schuldspruch waren 20.000 Chat-Nachrichten, in denen die Beziehung der zweifachen Mutter aus dem Großraum St. Pölten zu einem in Deutschland wohnenden Italiener dokumentiert ist.

Chatnachrichten gefunden

Demnach lernte die Angestellte den Mann nach ihrer Trennung vom Vater ihrer Kinder im Juni vergangenen Jahres im Internet kennen. Schon bald konzentrierten sich die Nachrichten auf sexuelle Neigungen, Pornografie und Pädophilie, teilweise kamen auch sexuelle Übergriffe auf Tiere zur Sprache. In einem Übermaß an Chats schilderte die Frau auch sämtliche perverse Details zu sexuellen Handlungen, die sie an ihrem Siebenjährigen vorgenommen habe. Ihr Chatpartner bezeichnete sie dafür beinahe anerkennend als „Kinderfickerin“. Für die Zukunft habe man sogar eine gemeinsame Tochter geplant, die man von klein auf zur Verfügung hätte.

Mit Söhnen Mann besucht

Obwohl die Angeklagte von den pädophilen Neigungen des Italieners wusste, besuchte sie ihn gemeinsam mit ihren beiden Buben. Zuletzt fuhr sie im Oktober 2023 nach Deutschland, wo nach einer Hausdurchsuchung bei ihrem Chatpartner sowohl für ihn als auch für sie die Handschellen klickten.

„Nicht schuldig“, bekannte sich die 41-Jährige zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Barbara Kirchner, die meinte:

„So etwas habe ich in meiner Laufbahn noch nie erlebt!“

Die Abscheulichkeiten, von denen in den Chats die Rede sei, seien kaum zu überbieten. Auch Verfahrenshelfer Christian Kies äußerte: „Das ist sicher ein einmaliges Verfahren in meiner Karriere.“ Seiner Aufgabe entsprechend betonte er, dass es keine Zeugen für tatsächliche Übergriffe der Frau gebe, zumal auch der Siebenjährige von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch gemacht habe.

In Untersuchungshaft

In Ihrer Urteilsbegründung hielt Wais-Pfeffer der Angeklagten die Absurdität ihrer Verantwortung vor Augen: „Das sind nicht nur Phantasien! Sie hätten alles nur geschrieben, weil Luigi so etwas gefällt. Dann fahr´ ich aber nicht mit den Kindern zu ihm!“ In den Chats sei es nur darum gegangen, dass sie zu ihm nach Deutschland wolle, aber nie um die Kinder. „Auch jetzt wollen Sie noch zu ihm“, resümierte die Richterin die Aussage der Frau. Ihre einzige Befürchtung war, dass das Kind etwas erzählen könnte. Dem traumatisierten Kind sprach der Schöffensenat eine Entschädigung von 7.000 Euro zu. Weder Staatsanwältin Kirchner noch Verfahrenshelfer Christian Kies gaben vorerst eine Erklärung zu dem Urteil ab, die Beschuldigte bleibt daher in Untersuchungshaft.

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