Gericht
Rapid-Fan vor St. Pöltener Gericht zur Kasse gebeten

Der Täter wurde zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt.  | Foto: pixabay.com
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Ein Rapid-Fan fasste am St. Pöltener Landesgericht eine saftige Strafe aus.

ST. PÖLTEN (ip).In Tränen brach ein 22-jähriger Grün-Weiß-Fan nach der Urteilsverkündung am Landesgericht St. Pölten aus. Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt fasste der Bursche eine Geldstrafe von 5.400 Euro (180 Tagessätze zu je 30€ oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe), eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit dreijähriger Probezeit, sowie die Verlängerung der Probezeit für eine einschlägige Vorstrafe aus. Bewährungshilfe soll ihn von weiteren Straftaten abhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angestachelt worden

Prozessanlass war das Verhalten des Beschuldigten vor einem Bundesligamatch zwischen SKN St. Pölten und SK Rapid am 16. Dezember 2017 in der NV-Arena. Eine falsch interpretierte Handlung seines Mandanten hätte im Eingangsbereich des Stadions zur Festnahme geführt, meinte Verteidiger Manfred Arthofer. Er habe sich nur passiv dagegen gewehrt, indem er seine Arme wegstreckte, während ihn die Beamten Richtung Polizeicontainer stießen.
Staatsanwalt Karl Fischer ging aufgrund von Zeugenaussagen hingegen davon aus, dass sich der Beschuldigte von rund 40 Rapid-Anhängern, die die Situation laut grölend verfolgten, anstacheln ließ. Die hochgestreckten Arme und das Entgegenstemmen gegen die Beamten, die ihn zum Container bringen wollten, hätten schließlich auch entsprechende Tumulte in den Reihen der Grün-Weiß-Fans provoziert.

Der Richter folgte den Aussagen der Beamten, die glaubwürdig und übereinstimmend die Situation dargestellt hätten. Im Gegensatz zu den Zeugen, die für den Angeklagten sprachen, hätten alleine die Beamten den gesamte Vorfall verfolgt, wobei Herr Rat einräumte, dass die Festnahme möglicherweise eine überschießende Handlung seitens der Exekutive gewesen sein könnte. Dennoch, so der Richter, habe man sich entsprechend zu verhalten. „Sie sind ein Provokateur!“, meinte er und verwies auf die einschlägige Vorstrafe, von der noch sechs Monate offen sind. Nur ein halbes Jahr nach dieser Verurteilung habe sich der Angeklagte abermals in die Reihen seiner Gleichgesinnten begeben, wodurch derartige Situationen schon vorprogrammiert seien.

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