St. Pölten
Rewe Zentrallager erneut im Fokus der Diskussion
Es bleibt spannend: Am Freitag Vormittag präsentierten die Grünen St. Pölten, der Verein "Zukunft Umwelt Traisental zusammen mit Rechtsanwalt Wolfram Schachinger das eingeholte Rechtsgutachten bezüglich möglicher Grundstücksumwidmungen in Hart. Während dieser Präsentation ging auch die Stadt mit Ihrem Rechtsgutachten an die Öffentlichkeit. Das Interessante: Das Gutachten der Gegner des Rewe-Zentrallagers sagt etwas anderes aus, als jenes der Stadt. Nun wird das Land Niederösterreich entscheiden müssen, wie es in dieser Causa weitergeht.
ST. PÖLTEN/HART. Das neue Rewe-Zentrallager in St. Pölten-Hart soll auf einer Fläche von 17 Hektar entstehen. Die Bürgerinitiative "Bodenschutz St. Pölten" kämpft unter der Leitung von Romana Drexler für den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen und für die Einhaltung des NÖ-Raumordnungsgesetzes. Dieses besagt, dass Baulandwidmungen aufzuheben sind, wenn Gefahren wie Hochwassergefahren nicht innerhalb von fünf Jahren beseitigt werden können.
Zwei unterschiedliche Gutachten
Das Gutachten von Rechtsanwalt Wolfram Schachinger, welches die überparteilichen Allianz mit der Zivilgesellschaft und der Grünen St. Pölten in Auftrag gegeben hat bestätige, dass die Flächen seit 30 Jahren als hochwassergefährdet bekannt seien und daher eine Rückwidmung nach dem NÖ Raumordnungsgesetz erforderlich sei. Laut Gutachten gäbe es im Gesetzestext keinen Interpretationsspielraum.
"Es liegt eine rechtswidrige Widmung vor, die bewusst aufrechterhalten wurde",
so der Gutachter.
In der Aussendung der Stadt St. Pölten heißt es:
"Ein Rechtsgutachten zur Klärung einer möglichen Rückwidmungspflicht für Grundstücke in Hart und Wörth wurde eingeholt: Eine solche ist demnach dort nicht notwendig, ein bewilligungsfähiges Hochwasserschutzprojekt liegt vor."
Land NÖ entscheidet
Nun ist das Land Niederösterreich am Zug: Es muss nun entscheiden, ob die besagten Flächen in Grünland umgewidmet werden müssen oder nicht. Beide Rechtsgutachten liegen dem Land auf.
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