Wegen 330.000 Euro Uhr
Schmuggelvorwurf gegen Oligarchentochter
Mit einer Armbanduhr im Wert von rund 330.000 Euro am Handgelenk landete eine 35-Jährige im Februar dieses Jahres von Dubai kommend am Flughafen in Schwechat. Auf die Frage eines Zollbeamten, ob sie etwas zu verzollen habe, lautete die knappe Antwort: „Nein“
ZENTRALRAUM NÖ. Dem geschulten Auge des Beamten fiel die Armbanduhr der Frau auf. Er nahm sie zur Seite und kontrollierte nun auch ihr Gepäck, in dem sich unter anderem drei Handtaschen, eine davon kostete rund 4.000 Euro, mehrere Gürtel im jeweils zumindest dreistelligen Euro-Bereich, hochpreisige Stiefel und diverse Kleidungsstücke, für die bei der Einreise aus Drittstaaten der Preiskategorie entsprechend inklusive Uhr rund 80.000 Euro Umsatzsteuer zu bezahlen wäre. Damit landete man im strafrechtlichen Bereich, wobei sich die Tochter eines weißrussischen Oligarchen, deren Wohnsitz sich im Niederösterreichischen Zentralraum befindet, am Landesgericht St. Pölten wegen Schmuggels zu verantworten hatte.
Teilweise schuldig bekannt
Zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Thomas Korntheuer bekannte sich die Frau nur teilweise schuldig. Die Uhr ja, aber die anderen Sachen habe sie teilweise schon länger und in Österreich gekauft.
Das sah alles noch sehr neu aus, befand sich in Originalverpackungen, in den Stiefeln steckte sogar noch das Papier, erklärte einer der Zollbeamten gegenüber Richter Slawomir Wiaderek.
„Ich habe sehr viele Sachen und daher trage ich sie auch eher selten“,
erklärte die Beschuldigte. Teilweise konnte sie dafür Rechnungen vorweisen.
„Die Uhr war eine Überraschung für meine Mutter“, die diese selbst bezahlt habe. Aus Sicherheitsgründen habe sie sie am Handgelenk getragen, statt im Gepäck zu verstauen. Wie der Verteidiger erklärte, habe man unmittelbar nach der Anhaltung in Schwechat die Umsatzsteuer bezahlt.
Mutter trat vor Richter
Als „Verfallsbeteiligte“ trat auch die Mutter vor den Richter, die bestrebt war, das zunächst beschlagnahmte Wertstück ausgehändigt zu bekommen. Sie habe die Uhr der Marke „Van Cleef & Arpels“ in Dubai bestellt, ihrem Schwiegersohn das Geld dafür gegeben, aber nicht genau gewusst, wann sie sie erhalten werde. „Es war ein Geburtstagsgeschenk an mich selbst“, meinte die Ehefrau des Oligarchen und entschuldigte sich für das Fehlverhalten ihrer Tochter, die ununterbrochen mit ihrem Handy beschäftigt, kaum Interesse am Verlauf des Verfahrens zeigte.
Freispruch rechtskräftig
„Die Gesetzgebung hat uns überholt“, erklärte Wiaderek zuletzt. Ende Juli sei die Wertgrenze von 50.000 auf 75.000 Euro erhöht worden. Nach der Endberechnung sei man auf einen Schadenswert von unter 75.000 Euro gekommen, weshalb strafrechtlich ein Freispruch zu fällen war (rechtskräftig). Zuständig seien nun die Finanzbehörden, so der Richter.
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