Prozess in St. Pölten
Schwergewicht mit Buttermesser attackiert

- Mit weit mehr als hundert Kilo und zehn Zentimeter größer als sein Kontrahent bekam ein 30-jähriger Insasse der Justizanstalt St. Pölten Angst vor seinem dagegen eher schmächtigen Mithäftling, als der Gleichaltrige mit einem Buttermesser drohend vor ihm stand.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Karin Zeiler
Mit weit mehr als hundert Kilo und zehn Zentimeter größer als sein Kontrahent bekam ein 30-jähriger Insasse der Justizanstalt St. Pölten Angst vor seinem dagegen eher schmächtigen Mithäftling, als der Gleichaltrige mit einem Buttermesser drohend vor ihm stand.
ST. PÖLTEN (ip). „I waß jo ned, wie der drauf is“, begründete das Schwergewicht im Prozess am Landesgericht St. Pölten unter anderem seine Faustschläge gegen den Kleineren, der ausgerastet war, als er den Rivalen dabei erwischte, als dieser sich aus seinem Kasten eine Fischdose nahm.
„I stich di o“,
schrie der Kleinere mit dem stumpfen Buttermesser in der Hand, mit dem er laut Aussage des „Fischdiebes“ Stichbewegungen gegen ihn ausführte und ihn dabei auch am Arm verletzte.
Mit Faustschlag gewehrt
„Missgeburt“ und „Hurensohn“ beschimpfte er den Größeren auch noch, als das Messer bereits wieder auf dem Tisch lag.
„Alles kann ich mir auch nicht gefallen lassen“,
rechtfertigte dieser seinen Einsatz mit Fäusten und einen Stoß, durch den der Kontrahent gegen einen Tisch und dann zu Boden krachte und das Kaffeehäferl eines Mithäftlings zerbrach, der schließlich den Stärkeren zurückhielt, bis die Wachebeamten einschritten.

- Dieser Mann soll dem Schwergewicht mit einem Buttermesse gedroht haben.
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Er habe gesehen, wie sich der Rivale selbst mit einer Scherbe die Verletzung am Arm zugefügt hat, behauptete der Messermann, der auch bestritt, mehr als gedroht zu haben. Seinerseits habe er sich allerdings mit dem Messer in der Hand durch einen Faustschlag gegen den Größeren gewehrt.
Klärung durch Sachverständigen
Für beide Häftlinge könnte die Auseinandersetzung eine relativ hohe Strafe nach sich ziehen, zumal beide aufgrund ihrer zahlreichen, auch einschlägigen Vorstrafen nicht die besten Karten haben. Das Argument des Schmächtigeren, dass man mit so einem Buttermesser niemanden ernsthaft verletzen könne, möchte der Richter durch einen Sachverständigen klären lassen. Dieser muss bis zum nächsten Verhandlungstermin feststellen, ob die Tatwaffe zur Narbe der Verletzung passt.


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