St. Pölten
Sexinserate hatten gerichtliches Nachspiel
Ein 28-jähriger St. Pöltner veröffentlichte Sex- und Kontaktanzeigen einer 24-Jährigen im Internet. Er musste sich jetzt am Landesgericht wegen beharrlicher Verfolgung und gefährlicher Drohung verantworten.
ST. PÖLTEN (ip). Mit ausgesprochen unangenehmen Konsequenzen sah sich die Angestellte eines Möbelhauses konfrontiert, nachdem ein 28-Jähriger aus St. Pölten im April dieses Jahres Kontakt- und Sexanzeigen mit Foto und Telefonnummer der jungen Frau im Internet veröffentlichte.
Als „psychisch völlig fertig“, beschrieb Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz am Landesgericht St. Pölten die Situation der 24-Jährigen, die noch immer gelegentlich mit entsprechenden Reaktionen konfrontiert sei und sich darüber hinaus in ihrem Wohnort kaum aus dem Haus traue.
Auch während ihrer Zeugenaussage, die sie in Abwesenheit des Beschuldigten machte, brach die Frau in Tränen aus, zumal der Mann auch an ihren Arbeitgeber Mails und einen Brief geschickt hatte und darin behauptete, dass die Angestellte Waren aus dem Möbelhaus entwendet haben soll. Und sollte sein Schreiben keine Konsequenzen haben, würde er Anzeige gegen die 24-Jährige erstatten.
Staatsanwalt Karl Wurzer legte dem mehrfach vorbestraften St. Pöltner daher die Delikte der beharrlichen Verfolgung und der gefährlichen Drohung zur Last, zu denen er sich umgehend schuldig bekannte.
300 Euro Wiedergutmachung
„Ich wollte sie provozieren und sekkieren“, gab er an. Kontakt hatten die beiden über Facebook und WhatsApp, doch als es zu gegenseitigen Beleidigungen kam, habe ihn die Frau auf beiden Kanälen blockiert. Als „kompletten Schwachsinn“ bezeichnete er seine Racheaktionen, das sei ihm aber erst hinterher klar geworden. Er habe bereits nach wenigen Tagen von sich aus aufgehört. Über Richter Andreas Beneder ließ er seinem Opfer ausrichten, dass es ihm furchtbar leid tue. Gleichzeitig erhöhte er den Hundert-Euro-Vorschlag des Richters auf 300 Euro, die Januschkowetz für ihre Mandantin zugesprochen erhielt.
Gefährliche Drohung
Als Auslegungssache bezeichnete Wurzer die Entscheidung Beneders, dass es sich nicht um Stalking handle. Seiner Meinung nach sei der Zeitraum von wenigen Tagen zu kurz, er habe von selbst damit aufgehört und er brauche nicht dafür zu sorgen, dass auch mit den Reaktionen auf die Inserate Schluss ist. Sehr wohl, so der Richter, habe es sich bei den Mails an den Arbeitgeber, in denen von einer Anzeige die Rede war, um eine Drohung gehandelt. Dem Freispruch wegen Stalkings folgte daher eine Verurteilung wegen gefährlicher Drohung mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen, dem Einkommen des Arbeitslosen entsprechend zu je vier Euro, einer bedingte Haftstrafe von vier Monaten, sowie Bewährungshilfe, psychosoziale Beratung und Kontaktverbot zum Opfer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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