Aus dem Landesgericht
Sexueller Übergriff – Militärchef freigesprochen
Mit einem Freispruch im Zweifel (nicht rechtskräftig) endete am Landesgericht St. Pölten der Prozess gegen den suspendierten Landesmilitärkommandanten Martin Jawurek, dem Staatsanwältin Barbara Kirchner die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zur Last legte.
ST. PÖLTEN / NÖ. Zu dem Vorfall am 8. November 2022 bekannte sich der Beschuldigte bereits zu Beginn des Prozesses nicht schuldig. Verteidiger Manfred Ainedter sprach von einem „nicht sehr klugen Fall eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen erwachsenen Menschen“.
Laut Anklage habe der 57-Jährige eine Mitarbeiterin des Gastronomiebereichs der Hesserkaserne unter einem Vorwand in einen Nebenraum gelockt und sie unter Ausnützung seiner Machtposition zum Geschlechtsverkehr gedrängt. Der „etwas angeheiterte“ Berufsoffizier habe sich in dem abgedunkelten Raum zunächst der Frau angenähert, danach seine Hose geöffnet und sie ebenfalls dazu aufgefordert. Auf ihre beabsichtigte Versetzung anspielend habe er gemeint:
„Du willst ja in die Küche rüber!“
Danach sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen. Bei ihrer gerichtlichen Einvernahme habe die Frau mehrmals geäußert: „Dem Militärkommandanten widerspricht man nicht!“
"Allesamt falsch"
Das mutmaßliche Opfer erstattete keine Anzeige, berichtete danach jedoch ihrem Vorgesetzten von dem Vorfall, wodurch es aufgrund der internen Meldung zur Anzeige seitens des Verteidigungsministeriums, sowie zur vorläufigen Suspendierung des Militärkommandanten kam. Die Vorwürfe, für die dem Beschuldigten im Falle einer Verurteilung bis zu zwei Jahren Haft drohen, bezeichnete Ainedter als „allesamt falsch“, vor allem hätte sein Mandant keinerlei Einfluss auf eine Postenversetzung der Frau gehabt.
Das Urteil
Richterin Doris Wais-Pfeffer betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Frau zwar einen grundsätzlich glaubwürdigen Eindruck gemacht habe, ihre mehrfachen Widersprüche jedoch nicht für eine Verurteilung Jawureks gereicht hätten.
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