Schwere Körperverletzung
Streit auf Michelbacher Musikerball endete vor Gericht
- Der Angeklagte versetzte einem Türsteher einen Faustschlag ins Gesicht.
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Zu viel gefeiert: Hoch alkoholisiert schlug ein Bundesheer-Soldat einem Türsteher mit der Faust ins Gesicht. Vor Gericht bekannte er sich schuldig und entschuldigte sich.
MICHELBACH. "Getschechert, und das nicht schlecht" hätte ein 24-Jähriger auf dem Michelbacher Musikerball. So zumindest beschrieb der Verteidiger des Bundesheer-Soldaten die Nacht im vergangenen Februar. Bei einem Freund hätte er schon am Abend vorgeglüht, sich in Schale geworfen und dann bis zum Ende der Veranstaltung gefeiert. "Im Prinzip war der Abend ziemlich lustig", resümierte der 24-Jährige.
- Der Streit fand am Ende des diesjährigen Musikerballes in Michelbach statt.
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Als der Ball zu Ende ging, kippte jedoch die Stimmung. Der Soldat geriet mit einem Türsteher in Streit. Er versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht. Am Landesgericht St. Pölten musste er sich darum wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung verantworten. Der Angeklagte bekannte sich schuldig.
Enthemmt durch Alkohol
Im Nachhinein könne der Angeklagte sich nicht erklären, warum er so aggressiv reagiert hatte. Beigetragen hätte wohl seine starke Alkoholisierung: Zum Zeitpunkt des Vorfalls hatte der Soldat 1,8 Promille Alkohol im Blut. Auch das Opfer sei nicht mehr ganz nüchtern gewesen.
- 1,8 Promille Alkohol hatte der Angeklagte im Blut.
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Schwer verletzen wollen hätte er den Türsteher nicht. Aber auch, wenn dieser nur eine Prellung der Nase erlitt, fällt ein solcher Faustschlag ins Gesicht unter schwere Körperverletzung. Denn ein Täter bzw. eine Täterin nimmt in Kauf, dass das Opfer Knochenbrüche erleiden könnte. Wenn es, wie in diesem Fall, nur beim Versuch bleibt, wirkt sich das in der Regel mildernd auf die Strafbemessung aus.
Teilbedingte Geldstrafe
Im Gerichtssaal entschuldigte sich der Angeklagte bei dem Türsteher und übergab 650 Euro Schmerzengeld. Zwar war er noch gerichtlich unbescholten, aber ein diversionelles Vorgehen war nicht mehr möglich. Denn Diversionen hatte er bereits zweimal bekommen.
Deswegen musste diese Verhandlung nun mit einem Schuldspruch enden. Die Richterin verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in der Höhe von 6.480 Euro. Allerdings stellte sie die Hälfte davon bedingt aus. Falls er die Strafe nicht zahlen kann, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen verbüßen.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, es ist somit nicht rechtskräftig.
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