St. Pölten
Unterschlagung: Taxi-Chef ist falsch abgebogen

Verteidigerin beim Prozess: Andrea Schmidt. | Foto: Ilse Probst
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  • Verteidigerin beim Prozess: Andrea Schmidt.
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Firmenchef steht unter Verdacht aufgrund von fehlenden Umsätzen 200.000 Euro unterschlagen zu haben.

ST. PÖLTEN (ip). Zur Einvernahme aller Dienstnehmer eines Taxiunternehmers aus Niederösterreich wurde ein Prozess am Landesgericht St. Pölten vertagt. Der Firmenchef steht im Verdacht über einen Zeitraum von zehn Jahren an Finanz und Gebietskrankenkasse vorbeigewirtschaftet zu haben.

200.000 zu wenig bezahlt

Im Detail wirft Staatsanwalt Thomas Korntheuer dem Beschuldigten vor, nicht alle Umsätze und Erlöse in seinen Steuererklärungen erfasst und damit um rund 200.000 Euro Steuern zu wenig bezahlt zu haben. Auch Beträge in Höhe von 19.000 Euro in seinen Umsatzsteuervoranmeldungen sollen unter den Tisch gefallen sein. Lohnabgaben, wie Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträge, in Höhe von rund 75.000 Euro sollen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend abgeführt worden sein, wodurch er gleichzeitig auch die Sozialversicherung seiner Angestellten mit 115.000 Euro geschädigt haben soll.

Ein erster Verdacht kam den Finanzbehörden im Rahmen einer Betriebsprüfung, im Zuge der Ermittlungen fand man bei einer Hausdurchsuchung vollständige Grundaufzeichnungen aller Bediensteten über vier Monate. Anhand dieser Zahlen kam es zu Wahrscheinlichkeitsüberlegungen und einer Hochrechnung für die vergangenen zehn Jahre.

Auf Steuerberater verlassen

Verteidigerin Andrea Schmidt verwies darauf, dass ihr Mandant zunächst einmal kein Experte in Steuerangelegenheiten sei. Natürlich trage er die Verantwortung für die Finanzgebarung seines Unternehmens, habe sich jedoch weitgehend auf seinen Steuerberater verlassen. Darüber hinaus könne man anhand der Aufzeichnungen von vier Monaten keine seriöse Hochrechnung für zehn Jahre erstellen, zumal manche Taxilenker im Bedarfsfall oft nur wenige Tage gearbeitet hätten.

Fahrer ohne Konto

Der Unternehmer bestritt vor allem die Höhe der angeklagten Beträge und versuchte, seine Variante der Entlohnung zu erläutern. Demnach hätte sich der Großteil seiner Fahrer rund 40 Prozent der Tageslosung einbehalten. Dieses umsatzabhängige Modell sei in der Branche durchaus üblich. Zur Auszahlung von Cash meinte der Beschuldigte, es gebe Fahrer, die kein Konto hätten, möglicherweise weil sie Schulden haben oder Spieler sind. „Wenn einer bar auszahlt, dann weil er schwarz zahlt!“, konterte der Richter.
Insgesamt meinte Herr Rat zu den Erklärungen des Angeklagten: „Sie sind überhaupt ein bisschen planlos.“ Wie man die tatsächlichen Umsätze im Nachhinein eruieren könne? „An den gefahrenen Kilometern!“, so der Unternehmer, dem dazu jedoch teilweise auch die entsprechenden Unterlagen fehlen.

Dass Korntheuer ihm darüber hinaus auch noch zur Last legt, einen Mann am Hals gepackt und gewürgt zu haben, kam im Prozess vorerst nicht zur Sprache.

Verteidigerin beim Prozess: Andrea Schmidt. | Foto: Ilse Probst
Als Staatsanwalt fungierte Thomas Korntheuer vor Gericht.  | Foto: Ilse Probst

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