Vier Monate Haftverlängerung für bissigen Georgier
Die Haftstrafe des 24-jährigen Georgiers wurde um vier Monate verlängert.
ST. PÖLTEN (ip). Obwohl er sich nicht zum ersten Mal einer Leibesvisitation unterziehen musste, rastete ein 24-jähriger Georgier in der Justizanstalt St. Pölten aus, als ein Beamter, den Sicherheitsvorschriften entsprechend, auch die Körperöffnungen des Häftlings kontrollieren wollte.
Auf Notwehr plädiert
„Es war Notwehr“, behauptete der vorbestrafte Mann und bekannte sich zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Thomas Korntheuer nicht schuldig. „Ich habe nur um meine Ehre gekämpft“, erklärte er, denn er habe Angst gehabt, vergewaltigt zu werden. Richter Slawomir Wiaderek wies den Angeklagten darauf hin, dass er bereits 2017 mit „Schwedischen Gardinen“ in Österreich Bekanntschaft gemacht habe und sich in der Folge in diversen Gefängnissen entsprechenden Kontrollen zu unterziehen hatte. „Wie oft wurden Sie in österreichischen Gefängnissen dabei schon vergewaltigt?“, fragte er den Beschuldigten, der mit einem klaren „Noch nie!“ antwortete.
Ausraster bei Verlegung
Die Situation am 1. Februar 2018 bei der Verlegung in eine Einzelzelle eskalierte dennoch. Er habe sich nur sehr zögerlich ausgezogen, schilderte der zuständige Beamte den Vorfall. Nachdem er sich zunächst mit erhobenen Armen unter die Achselhöhle schauen ließ, begann er um sich zu schlagen und zu treten, als er aufgefordert wurde, sich nach vorne zu beugen.
„So entblößt war ich noch nie!“, behauptete der Georgier. Daher habe er sich gegen den Zugriff des Beamten gewehrt.
Prellungen zugefügt
Einem einschreitenden Beamten fügte er mit seiner Gegenwehr Prellungen an Schulter, Oberarm und Ellbogen zu und biss „wie ein tollwütiges Tier“ um sich, sodass eine Fixierung des Häftlings nur mit Unterstützung durch weitere Beamte gelang, nachdem sich der 24-Jährige auch selbst eine Bisswunde zugefügt hatte. „Er hat schon ordentlich durchgezogen“, meinte jener Zeuge, dem Wiaderek vorerst 100 Euro Schmerzensgeld zusprach. Gleichzeitig verurteilte er den Angeklagten zu einer Zusatzstrafe von vier Monaten im Anschluss an die 14 Monate, die er wegen diverser Ladendiebstähle im April dieses Jahres erst ausfasste. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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