Vierfache Mutter ängstigte Sozialarbeiterin und Psychiater

- Gutachter Reinhard Wagner
- Foto: Probst
- hochgeladen von Bettina Talkner
"Dann gibt es tote Menschen", drohte sie etwa in einem Schreiben.
ST. PÖLTEN (ip). Abermals schwanger musste sich eine vierfache Mutter wegen gefährlicher Drohung am Landesgericht St. Pölten verantworten.
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner warf der besachwalteten Frau vor, Mitarbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, sowie einem gerichtlich beeideten Sachverständigen gefährlich gedroht zu haben.
Das Unrecht einer Drohung
Verteidiger Michael Pfleger bezweifelte schon zu Beginn des Prozesses, ob seine Mandantin überhaupt in der Lage sei, zu verstehen, worum es gehe. Gutachter Reinhard Wagner sprach jedoch nur von einer leichtgradigen geistigen Behinderung.
Die Frau bestehe auf ihren Meinungen und reagiere relativ kindlich. Allerdings erkenne sie das Unrecht von Drohungen und wisse, dass man andere nicht in Angst und Unruhe versetzen dürfe.
"Dann gibt es tote Menschen!“
Und genau das hat die 34-jährige Frühpensionistin erreicht, indem sie einer Sozialreferentin der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten in einigen Schreiben drohte: „I bring di um“, „I schnalz dir ane“, „… und ich hau dir bei Gericht so eine runter“, „…, dann gibt es tote Menschen!“
„Sie hat mir wirklich Angst gemacht“, meinte die Sozialarbeiterin vor Gericht und ergänzte, dass sich die Aggressionen steigerten, als sie eine Sachwalterschaft beantragen wollte und die Mutter, deren Kinder nicht im selben Haushalt wohnen, eine psychiatrische Untersuchung machen sollte.
Zu diesem Termin im Oktober 2016 erschien die Beschuldigte nicht in der Ordination. Stattdessen rief sie den Gutachter an und drohte unter anderem: „I komm heut noch mit an Messer und bring Sie um!“
Angeklagte "will keinem etwas tun"
„Sie schreiben ja sehr gerne“, nahm Richter Slawomir Wiaderek Bezug auf die Korrespondenz der Frau mit den Behörden. Ja, aber meistens überlege sie nicht, was sie da schreibt, behauptete die Angeklagte.
„I wü ja kan was tun“, schwächte sie ab, aber sie sei halt verzweifelt, weil sie so lange wegen dem Pflegegeld gekämpft habe. Wegen ihrer gesteigerten Aggressionen habe man sie in Untersuchungshaft genommen, da ihre Drohungen weit über Unmutsäußerungen hinausgegangen seien, erklärte Hinterleitner, während Pfleger betonte: „Für mich ist sie behandlungsbedürftig.“
Wiaderek verurteilte die 34-Jährige zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten und erteilte ihr die Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen (rechtskräftig).




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