Landesgericht St. Pölten
Vollrauschrandale im Krankenhaus
Trotz massiver Erinnerungslücken bekannte sich ein 19-Jähriger Bursche im Prozess am Landesgericht St. Pölten schuldig, nachdem er in der Nacht zum 10. Juli 2021 im Zustand voller Berauschung gegenüber einem Mitarbeiter des Universitätsklinikums St. Pölten massive Drohungen ausstieß.
ST. PÖLTEN (ip). Alkohol und Methadon ließen den gebürtigen Russen aus dem Wienerwald völlig ausrasten. „Ich werde dafür sorgen, dass du zusammengeschlagen wirst; ich pisse dir ins Maul“, lautet nur ein kleiner Teil seiner teils obszönen Drohungen, die er durch entsprechende Gesten unterstrich, bevor man ihn ruhig stellen konnte.
In Untersuchungshaft landete der 19-Jährige, dessen Anmeldung in der Polizeischule zu diesem Zeitpunkt noch aufrecht war, jedoch nach seinem spektakulären Auftritt in Wien im vergangenen September. Mit einer Schreckschusspistole zielte er zunächst auf einen jungen Mann und dessen 18 Monate alten Sohn. Als er dabei auch noch den Abzug betätigte, verständigte der bedrohte Vater die Polizei.
Diese versuchte den Alkoholisierten in der Wohnung seines Freundes in dem Mehrparteienhaus festzunehmen. Gleichzeitig erfuhren die Beamten, dass der Beschuldigte seinem Freund zuvor die Pistole an den Kopf gehalten und mehrfach abgedrückt habe. Als dieser ihm die Waffe abgenommen hatte, forderte der 19-Jährige mit vorgehaltenem Küchenmesser die Herausgabe der Pistole.
Zuletzt ließ der Betrunkene seinen Aggressionen auch während der Festnahme freien Lauf. Mit Gewalt versuchte er sich aus der Fixierung zu befreien und kam schließlich gemeinsam mit den beiden Beamten zu Sturz.
Den Empfehlungen von Verteidiger Roland Schöndorfer folgend, legte der Bursche gegenüber Richter Markus Grünberger ein umfassendes Geständnis ab, das als durchaus reumütig zu werten war. Die Lücken in seinen Ausführungen füllten die Zeugen.
„Sie haben offensichtlich ein Alkoholproblem“, so Grünberger, der dem Strafantrag von Staatsanwalt Karl Fischer folgend den Schuldspruch fällte. Er verurteilte den bislang Unbescholtenen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und ordnete Bewährungshilfe, sowie Suchttherapie während der dreijährigen Probezeit an (rechtskräftig).
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