St. Pölten / St. Pölten Land
202.200 Euro blau-gelbe Pendlerhilfe

- 202.200 Euro blau-gelbe Pendlerhilfe im Jahr 2022 für den Bezirk St. Pölten Stadt und Land.
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202.200 Euro blau-gelbe Pendlerhilfe im Jahr 2022 für den Bezirk St. Pölten Stadt und Land.
LR Eichtinger: Im Zuge des NÖ Teuerungsausgleiches wurden heuer im Bezirk St. Pölten Stadt und Land 381 Pendlerinnen und Pendler vom Land Niederösterreich unterstützt.
BERZIRK (pa). Im Rahmen des NÖ Teuerungsausgleiches wurden vom Land Niederösterreich fünf konkrete Maßnahmen in den Bereichen Pendeln, Heizen, Wohnen, Schule und Stromkosten beschlossen.
„Unser Ziel ist es, gezielt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, deshalb hat das Land Niederösterreich die Einkommensgrenzen der ‚blau-gelben Pendlerhilfe‘ um bis zu 20 Prozent erhöht und das Pendlerhilfe verdoppelt – und das rückwirkend mit 01.01.2022“,
so der für den Arbeitsmarkt zuständige Landesrat Martin Eichtinger und weiter: „Für den Bezirk St. Pölten waren dies im Vorjahr 381 bewilligte Anträge und 202.200 Euro ausbezahlte Fördersumme.“
NÖ: Verdoppelung der bewilligten Anträge
Die Bilanz für das Antragsjahr 2022 zeigt mit der Anhebung der Einkommensgrenzen einen deutlichen Zuwachs zum Vorjahr: Wurden im Jahr 2021 insgesamt in ganz Niederösterreich 1.994 Pendleranträge bewilligt, so konnten 2022 4.483 Bewilligungen verzeichnet werden. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 120 Prozent. „2022 hat sich die ausbezahlte Summe auf rund 2,2 Millionen Euro erhöht. Das zeigt, der Bedarf ist da und die finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreichs kommt bei den Pendlerinnen und Pendlern an“, so Landesrat Eichtinger.
Maßgebend für die Berechnung der NÖ Pendlerhilfe ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte. Die Mindeststrecke muss 40 Kilometer betragen. Die Höhe der blau-gelben Pendlerhilfe beträgt im Förderungszeitraum (rückwirkend für das Vorjahr) ab dem Jänner 2022 jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig 8 Euro pro Tageskilometer. Konkret: Beträgt die Hin- und Rückfahrt je 50 Kilometer, sind das insgesamt 100 Kilometer und somit 800 Euro Zuschuss. Liegt die einfache Wegstrecke bei mindestens 25 Kilometer und weniger als 40 Kilometer, kann einmalig ein Ausgleichsbetrag in der Höhe von 320 Euro gewährt werden.
Öffi-Pendler erhalten zusätzlich 20 Prozent „ÖKO-Bonus“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrem Arbeitsplatz pendeln und eine personenbezogene Jahreskarte haben, bekommen einen „ÖKO-Bonus“. „Die berechnete Höhe der blau-gelben Pendlerhilfe erhöht sich um 20 Prozent, wenn durch die Vorlage einer personenbezogenen Jahreskarte nachgewiesen wird, dass zum Pendeln öffentliche Verkehrsmittel benutzt wurden“, erklärt Eichtinger.
Regionale Verteilung
An der Spitze steht der Bezirk Gänserndorf mit 481 bewilligten Anträgen, gefolgt vom Bezirk Mistelbach (342), Bezirk Baden (328) und Bezirk Wr. Neustadt-Land (327). Besonders gut angenommen wird die Förderung außerdem in dem Bezirk Neunkirchen (288), Bezirk St. Pölten-Land (287), Hollabrunn (280), Tulln (244), Melk (242), Bruck/Leitha (236) und Amstetten (208).
„Es ist die Aufgabe der Politik, konkrete Maßnahmen zu setzen, um die Menschen in Niederösterreich zu entlasten und sie zu begleiten, sodass sie gut durch die nächsten Monate kommen. Wir sehen das Engagement von vielen Menschen, die für ihren Job einen sehr weiten Anfahrtsweg in Kauf nehmen und unterstützen sie bestmöglich in diesen herausfordernden Zeiten“, betont Eichtinger abschließend.
Einkommensgrenzen
Haushaltsgröße Einkommensgrenze
Einpersonenhaushalt € 2.000,00
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind € 3.600,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder € 3.600,00
Ehepaar od. Lebensgemeinschaft mit 1 Kind € 4.400,00
für jedes weitere Kind € 800,00
Die Antragstellung für den Förderzeitraum 2022 kann ab 01.01.2023 erfolgen; die Einreichfrist endet mit 31.10.2023. Alle Infos unter der ArbeitnehmerInnen-Hotline: 02742 / 9005-9555 oder unter NÖ Pendlerhilfe - Förderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
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