Region St.Pölten
Hindernisse für Unternehmer nach der Krise

Friedrich Hahn im Gespräch über die Auswirkungen der Krise in der Wirtschaft. | Foto: Privat
  • Friedrich Hahn im Gespräch über die Auswirkungen der Krise in der Wirtschaft.
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ST.PÖLTEN. Die Bezirksblätter waren im Gespräch mit Friedrich Hahn, Wirtschaftsprüfer und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Gesellschafter-Geschäftsführer der fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft zum Thema Epidemiegesetz und den Folgen der Coronakrise für die Unternehmen.

BEZIRKSBLÄTTER: Wie sehen Sie die Maßnahmen der Regierung?
FRIEDRICH HAHN: Stundungen und Kurzarbeit mögen kurzfristige Lösungen sein. Jedoch was passiert nach der Auslauffrist? Es wird nicht langfristig gedacht. Weiters gibt es mehrere Förderstränge von Land und Bund, diese sind teilweise nicht aufeinander abgestimmt. Ich bin mir nicht sicher, ob man sich das im Detail alles überlegt hat.

BEZIRKSBLÄTTER: Wurde das Epidemiegesetz ausgehebelt?
FRIEDRICH HAHN: Bekanntermaßen wurden mehrere COVID-19-Gesetze erlassen. Mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz vom 15.3.2020 wollte man erwirken, dass die Bestimmungen des Epidemiegesetzes aus dem Jahr 1950 betreffend die Schließung von Betriebsstätten nicht mehr zur Anwendung gelangen. Grundsätzlich blieben die Bestimmungen des Epidemiegesetzes 1950 jedoch unberührt. Namhafte Juristen sehen den Versuch des Gesetzgebers, das Epidemiegesetz durch ein anderes einfaches Gesetz (wie das Maßnahmengesetz) oder durch eine Verordnung des
Gesundheitsministers für ungültig zu erklären als gesetz- bzw. verfassungswidrig an. Sollte sich herausstellen, dass das gewählte Vorgehen wirklich gesetz- wie verfassungswidrig sein sollte, so würden sämtliche Ansprüche auf Verdienstentgang weiter bestehen.

BEZIRKSBLÄTTER: Was müssen Unternehmen jedoch beachten?
FRIEDRICH HAHN: Die Frist zur Geltendmachung des Anspruches auf Entschädigung oder Vergütung des Verdienstentganges nach dem Epidemiegesetz beträgt lediglich sechs Wochen (§ 33 Epidemiegesetz). Man kann daher nur jedem empfehlen, aus Vorsichtsgründen jedenfalls seine potentiellen Ansprüche innerhalb von sechs Wochen vom Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen an gerechnet bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (z. B. Bezirkshauptmannschaft) geltend zu machen.

BEZIRKSBLÄTTER: Welche Hindernisse ergeben sich für Unternehmen beim Antrag stellen?
FRIEDRICH HAHN: Seit Wochen höre ich von meinen Klienten oft das gleiche: Es kommt kein Geld, obwohl der Antrag für den Härtefallfonds oder die Kurzarbeit gestellt wurde. Seit gut einer Woche gibt es auch immer wieder technische Probleme bei der Antragstellung. Hier muss jedenfalls nachgebessert werden. Manche warten schon seit Anfang April auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds oder seit Mitte März bei der Kurzarbeit.

BEZIRKSBLÄTTER: Was raten Sie den Unternehmern?
FRIEDRICH HAHN: Sie sollten sich nicht komplett auf die Förderungen verlassen. Es ist fraglich, wann und in welcher Höhe die Unterstützungszahlungen schließlich kommen. Man soll auch nicht alles glauben, was medienwirksam verbreitet wird. Man sollte in Ruhe sein Geschäftsmodell neu überdenken und die Kosten- und Einnahmenstruktur im Betrieb ordnen. Krisen hat es immer wieder gegeben und Krisen wurden immer wieder bewältigt. Bei der heutigen Schnelllebigkeit sind aber Innovationen gefragter denn je.

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