Einbruchsopfer entdeckten Beute in Dorotheum
In der St. Pöltner Filiale des Auktionshauses tauchten gestohlene Gegenstände auf.
ST. PÖLTEN (ip). Nicht schlecht staunten die Opfer eines Einbruchs, als sie im St. Pöltner Dorotheum Gegenstände entdeckten, die ihnen kurz zuvor gestohlen worden waren. Ermittlungsbeamte forschten nach und fanden in der Wohnung einer 27-jährigen Rumänin aus dem Bezirk Lilienfeld einen Teil jener Gegenstände, die die Frau bei insgesamt 28 Einbrüchen erbeutet hatte.
Diebsgut im Internet verkauft
Am Landesgericht saß die Beschuldigte alleine auf der Anklagebank. Ihr ehemaliger Lebensgefährte, ein verheirateter Rumäne aus Wien, wurde als Zeuge aus der U-Haft vorgeführt, wo er im Zusammenhang mit den Einbrüchen vorerst noch auf seinen Prozess wartet. Bruder und Cousin der 27-Jährigen werden als Mittäter bei einzelnen Fakten ebenfalls noch zur Verantwortung gezogen.
„Ich hab ihn geliebt!“
Laut Staatsanwalt Michael Lindenbauer suchte die Bande zwischen Februar und September 2017 hauptsächlich Wohnhäuser im gesamten Bezirk Lilienfeld, aber auch in der Steiermark heim. Die Beute verkaufte der 30-jährige Freund auf Flohmärkten, im Internet und nach entsprechenden Recherchen auch im Dorotheum. Der Wert der Beute betrug rund 30.000 Euro. Wer von dem Pärchen als Triebfeder fungierte, ließ sich nicht feststellen. Während der 30-Jährige erklärte: „Sie hat mich halt mitgenommen!“, behauptete die Angeklagte, dass ihr Freund, der während der Woche bei ihr lebte, seiner Ehefrau beweisen wollte, dass er arbeite und dabei Geld verdiene. Auf die Frage des Richters, warum sie mitgemacht habe, meinte sie: „Ich hab ihn geliebt!“ Von den Erträgen habe er ihr nur so viel gegeben, wie er für seinen Lebensunterhalt bei ihr brauchte. „Ich habe kein Vermögen gehabt, ich bin aber auch nicht verhungert“, erklärte die Beschuldigte ihre finanzielle Lage nach der Trennung vom Vater ihrer beiden Kleinkinder und der Schließung ihres Geschäftes. Zur Vorgehensweise gab die Rumänin an, dass der 30-Jährige im Internet nach Objekten suchte, die vermutlich leer standen oder nur an Wochenenden bewohnt waren.
Milderungsgrund: Geständnis
Als Ortskundige habe sie sich dann die möglichen Tatorte angesehen, bei denen ihr Freund schließlich mit einem Schraubenzieher Fenster und Türen aufzwängte. Zu einem weiteren Vorwurf Lindenbauers, wonach sie auf Feldern rund um St. Pölten regelmäßig Erdäpfel gestohlen habe, wie ihr Bruder behauptet hatte, sagte sie, dass sie diese Ernteerträge bei den jeweiligen Bauern bezahlt habe. Mangels Beweisen wurde sie diesbezüglich freigesprochen. Darüber hinaus verurteilte sie der Schöffensenat zu einer dreijährigen Haftstrafe (nicht rechtskräftig). „Sie waren offensichtlich gut beraten“, meinte Richter Markus Grünberger im Zusammenhang mit dem Geständnis der Frau als wesentlichsten Milderungsgrund, auf das Verteidiger Alfred Schneider nach anfänglichem Leugnen der Rumänin drängte. Dennoch sei es besonders verwerflich, in die Privatsphäre von Menschen einzudringen, weshalb der Gesetzgeber auch einen Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft festsetzte.
Text und Fotos: Ilse Probst
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