Hunderte Kinderpornos am Firmen-PC angeschaut
„I kann man net wirklich vorstellen, dass i des g´mocht hab“, meinte ein 52-jähriger Angestellter eines St. Pöltner Unternehmens, der sich am Landesgericht wegen pornografischer Darstellungen von Minderjährigen zu verantworten hatte.
ST. PÖLTEN (ip). Im April 2017 wurde die Firmenleitung auf einen PC-Nutzer aufmerksam gemacht, der immer wieder auf Seiten zugriff, auf denen teilweise auch Kinder unter 14 Jahren bei pornografischen Grausamkeiten dargestellt werden. Bei den entsprechenden Nachforschungen der firmeneigenen Juristin wurde schließlich der Zugriff auf 425 derartige Abbildungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nachgewiesen. Dem folgten die Entlassung des Mitarbeiters, sowie eine Hausdurchsuchung. Auf zwei privaten Computern entdeckten die zuständigen Beamten eine Reihe einschlägiger Suchbegriffe. Beide PCs wurden daher gerichtlich konfisziert.
Paradoxe Behauptungen
Richterin Doris Wais-Pfeffer erhielt auf ihre Fragen nach dem Warum teilweise nicht nachvollziehbare Erklärungen. Er habe extrem viel gearbeitet, meinte der 52-Jährige einerseits, während er paradoxerweise behauptete, sich die Bilder nur angeschaut zu haben, um Stress aufzubauen.
„Haben Sie sich schon einmal überlegt, wie solche Bilder entstehen?“, wollte Wais-Pfeffer wissen. „Na jetzt schon“, erklärte der Beschuldigte, der sich derzeit einer psychotherapeutischen Behandlung unterzieht. Die Frage, ob ihn die Bilder sexuell erregt hätten, verneinte der Mann abermals nicht nachvollziehbar hinsichtlich des langen Tatzeitraums und der Menge an Bildern, nach denen er gezielt suchte.
„Sie tun sich anscheinend selbst am meisten leid“, folgerte die Richterin, der der Angeklagte ein Geständnis servierte, in dem er ihrer Meinung nach alles beschönigte. Sie verurteilte ihn zu einer, seinem Einkommen entsprechenden Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro (90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe), sowie einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten. Während einer Probezeit von drei Jahren wird ihm Bewährungshilfe zur Seite gestellt, die begonnene Therapie hat er nachweislich auf eigene Kosten fortzuführen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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