Gewaltbeziehung eskalierte
REGION (IP). Nicht bei allen Vorwürfen von Staatsanwalt Thomas Korntheurer ließ sich im Prozess am Landesgericht St. Pölten gegen einen vorbestraften Gewalttäter klären, wer wen geschlagen beziehungsweise verletzt hat, denn nach eigenen Aussagen wurde auch die Ex-Freundin des 19-Jährigen handgreiflich.
„Freispruch im Zweifel“
Dass er die junge Frau am Kopf packte und ihn gegen die Windschutzscheibe eines Fahrzeuges schlug, sodass diese zu Bruch ging, war nur einer von mehreren Vorfällen, die der beschuldigte St. Pöltner bestritt. Sie sei auf seinen Rücken gesprungen, er habe sie an den Haaren heruntergezogen und dabei sei sie mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe gefallen, lautete die Version des Beschuldigten.
„Freispruch im Zweifel“ urteilte Jugendrichter Markus Grünberger nicht nur in diesem Fall, nachdem die Aussagen der Beteiligten und deren Zeugen doch weit auseinandergingen. Schuldig erklärte der Richter den Angeklagten im Zusammenhang mit einem Tritt gegen den Oberschenkel seiner Ex-Freundin Anfang August dieses Jahres. Ebenfalls schuldig sprach er ihn auch für einen Tritt in die Genitalien eines Bekannten, der das gewaltbereite Pärchen im Zuge eines Streites im vergangenen April zu trennen versuchte.
Milieubedingte Unmutsäußerungen
Die angeklagten Drohungen, wonach der 19-jährige Vater eines Kleinkindes davon sprach, die Frau und deren Familie umzubringen, wertete Grünberger als milieubedingte Unmutsäußerungen. „Das gehört offensichtlich zu Ihrem normalen Sprachgebrauch“, meinte der Richter.
Als absolut klar konnte nur der versuchte Widerstand gegen die Staatsgewalt erkannt werden. Vier Polizeibeamte sagten übereinstimmend aus, dass der Beschuldigte sich mit allen Mitteln gegen seine Festnahme wehrte. „Er wollt afoch net in Häf´n“, so einer der Beamten. Nachdem er geschimpft, getreten und herumgeschlagen hatte, konnten ihn die Polizisten bändigen. „Zuletzt war er eher weinerlich“, meinte Frau Inspektor vor Gericht.
Grünberger verurteilte den Wiederholungstäter zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, zur Schmerzensgeldzahlung von 500 Euro für die Ex-Freundin, sowie 100 Euro für den Tritt in die Genitalien des Streitschlichters. Mit den restlichen Forderungen – unter anderem versuchte der Vater des wehrhaften Opfers Schadenersatz für Windschutzscheibe und Delle an seinem Fahrzeug zu bekommen – wurden die Betroffenen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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