Schädelbasisbruch vor St. Pöltner Szenelokal
ST. PÖLTEN (ip). Mit einem wuchtigen Stoß, wie das Überwachungsvideo dokumentiert hatte, brachte ein 21-jähriger Arbeiter vor einem Szenelokal der Landeshauptstadt Mitte August 2016 einen Lokalbesucher zu Sturz. Dieser schlug mit dem Kopf so fest auf, dass er sich einen Schädelbasisbruch und eine Gehirnprellung zuzog.
Gemeinsam mit einem weiteren St. Pöltner, der derzeit in Haft ist, und einem 31-jährigen Melker musste sich der dreifach vorbestrafte Mann vor Richterin Doris Wais-Pfeffer verantworten. Er habe den Lokalbesucher nur deshalb weggestoßen, weil dieser seine Schwester an der Schulter angegriffen habe, verteidigte sich der 21-Jährige, für den Verteidiger Alexander Heihs vor allem das Geständnis seines Mandanten als wesentlichen Milderungsgrund hervorhob. Opfervertreter Georg Thum erhielt dabei den Zuspruch von 5.000 Euro Schmerzensgeld. Einen weiteren Vorwurf, wonach der 21-Jährige dem Melker zwei Monate zuvor im selben Lokal mehrere Schläge ins Gesicht versetzt haben soll, wies der Angeklagte zurück. Vielmehr habe der 31-Jährige ihm im Zuge einer Auseinandersetzung eine Bierflasche gegen den Hals geschlagen, was eine Prellung der Halswirbelsäule zur Folge hatte. Diesbezüglich wurde der St. Pöltner zuletzt auch freigesprochen.
Im Zusammenhang mit einer Straftat des mitangeklagten 24-jährigen St. Pöltners, der einen Fahrzeugschlüssel aus dem Spind eines St. Pöltner Kaffeehauses genommen und das entsprechende Fahrzeug unerlaubt in Betrieb genommen hatte, beschuldigte der 21-Jährige bei zwei Einvernahmen jeweils andere Personen. Durch seine bewussten Falschaussagen wurde gegen diese beiden Männer ermittelt.
Zu seiner diesbezüglichen Aussage vor der Polizei meinte der 24-Jährige: „Ich kann mich nicht erinnern, dass ich so eine Aussage gemacht habe.“ Er sei zu dieser Zeit im Drogenexzess gewesen und habe die Person, mit deren Pkw er wegfuhr, gar nicht gekannt. Zu seiner derzeitigen Haftstrafe verpasste ihm die Richterin eine Zusatzstrafe in Höhe von einem Monat (nicht rechtskräftig). Der Melker kam unter anderem aufgrund seiner Unbescholtenheit mit einer Geldbuße in Höhe von 1.050 Euro, sowie Schmerzensgeld von 150 Euro und somit ohne Verurteilung davon.
Weit härter traf es den 21-Jährigen. Er wurde neben der Schmerzensgeldzahlung zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 18 Monaten, davon zwölf Monate bedingt, verurteilt (nicht rechtskräftig).
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