Asbest-Altablagerung im Görtschitztal: Derzeit keine Gesundheitsgefährdung
Entwarnung durch Sachverständige bei Asbest-Altablagerung. Derzeit keine Gesundheitsgefährdung, nächste Schritte werden gesetzt
GÖRTSCHITZTAL. Nach den Erkundungsmaßnahmen von sieben bislang gemeldeten Asbest-Altablagerungsstätten im Görtschitztal geben der Amtssachverständige der Umweltabteilung des Landes Kärnten sowie der unabhängige, gerichtlich beeidete Sachverständige Robert Sedlacek vorläufige Entwarnung. Von den bislang bekannten Ablagerungsstätten geht für die Bevölkerung derzeit keine Gesundheitsgefährdung aus.
Keine Rückstände im Boden
Im Dezember wurden durch die Sachverständigen ein Lokalaugenschein sowie Beprobungen durchgeführt. Abgesehen von der durch die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 öffentlich gemachten Altablagerungsstätte konnten bei den anderen durch w&p Zement gemeldeten Flächen augenscheinlich keine asbesthaltigen Rückstände an der Erdoberfläche festgestellt werden.
Zudem ergaben die Untersuchungen, dass bei keiner der Altablagerungsstätten in unmittelbarer räumlicher Umgebung Asbestfasern zu finden waren. Damit geht von diesen Flächen derzeit keine Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung aus.
Die Experten weisen aber darauf hin, dass bei Änderung der Nutzungssituation, wie z. B. Pflügen, eventuell vorhandene asbesthaltige Produktionsrückstände an die Oberfläche transportiert werden könnten und so eine potentielle Gefährdung für Menschen entstehen könnte.
Im Jänner nächste Schritte
Der Amtssachverständige der Umweltabteilung des Landes Kärnten sowie der unabhängige Sachverständige Robert Sedlacek werden im Januar die nächsten Schritte setzen. Gemeinsames Ziel von Land Kärnten, w&p Zement und GLOBAL 2000 ist es, gegenwärtige und zukünftige Risiken durch Altablagerungen von Asbest im Görtschitztal zu identifizieren und durch entsprechende Maßnahmen auszuschließen.
Bevälkerung soll sich melden
Das betrifft auch möglicherweise noch nicht identifizierte Altablagerungsstätten von Asbest. Daher wird die Bevölkerung gebeten, Informationen über Asbest-Verdachtsflächen an die Behörde zu melden.
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