Jägerin schießt auf Soldaten
Ermittlungen wurden erneut eingestellt

- Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das Verfahren gegen die Jägerin wieder eingestellt (Symbolfoto)
- Foto: MeinBezirk.at
- hochgeladen von Laura Anna Kahl
Wie berichtet, kam es letztes Jahr im September bei einer Bundesheerübung in St. Veit an der Glan zu einem Vorfall mit einer Kärntner Jägerin. Die Frau fühlte sich von Soldaten bedroht und gab einen Schuss ab. Das Verfahren wurde im November eingestellt, dann wieder aufgenommen und nun wieder eingestellt. Laut Staatsanwalt erwarte man nicht, dass der Fall wieder aufgerollt wird.
ST. VEIT. Die Jägerin saß auf einem Hochsitz im Bezirk St. Veit an der Glan, als plötzlich maskierte Männer in Tarnkleidung auf sie zukamen. Sie fühlte sich bedroht und gab einen Schuss ab. Bei den Männern handelte es sich um Soldaten bei einer Übung. Die Konsequenzen für die Jägerin war eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Ermittlungen eingestellt
Laut Staatsanwalt Markus Kitz sind die Ermittlungen, welche im November letztes Jahr wieder aufgenommen wurden, nachdem die betroffenen Soldaten aufgrund neuer Beweise einen Fortführungsantrag gestellt hatten, erneut von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. "Man hat jetzt weitere Beweise aufgenommen, insbesondere ein Gutachten von einem beeideten Schuss-Sachverständiger, um zu prüfen, ob jemals eine Gefährdung der Soldaten bestanden hat", erklärt Kitz, Staatsanwalt aus Klagenfurt.
"Keine Gefährdung"
Weiter: "Der Gutachter war vor Ort, genauso wie die Beschuldigte. Man hat den Tatort besichtigt und geschaut, wo der Schuss abgegeben worden ist. Der Gutachter kam zum Entschluss: Eine Gefährdung für Leib und Leben der Soldaten habe nicht bestanden. Deswegen ist auch die Einstellung erfolgt."
Fall abgeschlossen?
Besteht die Chance, dass der Fall ein drittes Mal aufgerollt wird? "Die Opfer können natürlich wieder einen Fortführungsantrag stellen. In dem Fall ist es nicht zu erwarten, dass man solch einen Antrag erneut stellt. Der Weg zum Gericht steht den Opfern jedoch offen", sagt er abschließend.
Mehr zu diesem Fall



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.