Baurecht im Kurbezirk Bad Hall
Kooperationsprojekt reduziert Personalausgaben
Um die zunehmenden Anforderungen an die Bauverwaltungen zu bewältigen, gründeten die Kurbezirk-Gemeinden Adlwang, Bad Hall, Pfarrkirchen bei Bad Hall und Waldneukirchen eine Verwaltungsgemeinschaft und führen seit 2016 eine gemeinsame Bauverwaltung.
STEYR-LAND. Der Oö. Landesrechnungshof (LRH) sieht das Kooperationsprojekt grundsätzlich positiv; es würde qualitative Vorteile gegenüber Einzelverwaltungen bringen. Auch spare es Kosten beim Personal. Wichtig sei aber, die Bereiche Führung, Planung und Steuerung zu optimieren.
Personalausfall abfedern
Wie der LRH feststellte, hat sich die gemeinsame Baurechtsverwaltung in der Bevölkerung bereits als zentrale Anlaufstelle in Bauangelegenheiten etabliert. Sie mache insgesamt einen positiven Gesamteindruck; die Bediensteten sind kooperationsbereit und motiviert. Auch die wechselseitige Vertretung, die in kleineren Gemeinden oftmals nur schwer sicherzustellen ist, funktioniert. „Kommt es zu einem kurzfristigen Personalausfall, kann dieser durch die gemeinsame Bauverwaltung abgefedert werden; längerfristige Abwesenheiten werden aber auch hier wohl zusätzliches Personal erfordern“, erklärt LRH-Direktor Friedrich Pammer.
Reduktion der Ausgaben
„Was die finanzielle Seite betrifft, haben wir festgestellt, dass die Zusammenarbeit zu einer deutlichen Reduktion der Personalausgaben geführt hat. Die im Jahr 2019 angefallenen Personalausgaben lagen um rund 86.500 Euro unter jenen aus 2015, dem Jahr vor der Umsetzung der Kooperation“, sagt Pammer.
Eine Schwäche der Verwaltungsgemeinschaft ist allerdings, dass der Aktenbestand der Gemeinden ohne vorherige Analyse und Aufbereitung übernommen wurde. Dadurch entstand bereits bisher ein erheblicher Nachbearbeitungsaufwand. Und künftig können noch weitere Kosten für die Bearbeitung der Altakten entstehen und das Einsparungsvolumen schmälern.
LRH sieht Verbesserungspotential
Entwicklungsbedarf sieht der LRH bei Abrechnung, Führung, Planung sowie Steuerung der Organisation. Erschwerend dabei ist, dass bei der Gründung der Verwaltungsgemeinschaft keine messbaren Ziele festgelegt wurden. Nachjustierungen sind aus LRH-Sicht unter anderem bei der Vorschreibung von Abgaben, den Anschlusspflichten an Wasser- oder Kanalanlagen sowie allgemein bei Verfahrensfristen unerlässlich.
„Unsere Analysen haben gezeigt, dass sich seit Bestehen der Baurechtsverwaltung die durchschnittlichen Verfahrensdauern von Baubewilligungsverfahren verlängert haben. Die Gründe dafür müssen analysiert und es muss wirksam gegengesteuert werden“, so Pammer.
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