Beim Sport- und Freizeitzentrum
Garsten bekommt eine Fahrradstraße
Neue Verkehrsmaßnahme im Bereich des Sport- und Freizeitzentrums.
GARSTEN. Im Bereich des Sport- und Freizeitzentrum in der Marian Rittinger-Straße soll die neue Verkehrmaßnahme entstehen. Vom Gemeinderat wurde der Beschluss abgesegnet. Die Marktgemeinde will damit die Verkehrssituation weiter verbessern, die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen und gleichzeitig den Umweltschutz zu fördern. In Fahrradstraßen ist außer dem Fahrradverkehr jeder Fahrzeugverkehr verboten. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, der Einsatzorganisationen, Omnibusse des Kraftlinienverkehrs. Die Durchfahrt für Kfz ist nicht gestattet, Zu- und Abfahren jedoch schon. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h. Eine Fahrradstraße schafft keinen automatischen „Vorrang“ von Radfahrern gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist aber erlaubt ist. Die Fahrradstraße wird mit den entsprechenden Verkehrszeichen beschildert. Bei den Hauptzufahrten zum Sport- und Freizeitzentrum wird zusätzlich eine Straßenmarkierung angebracht, die auf die neue Verkehrsmaßnahmen hinweisen soll.
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