Halte- und Parkverbot im Stadtzentrum
Änderung der Kurzparkzonen- und Parkgebührenordnung in Bad Hall.
BAD HALL. In der Stadtgemeinde werden zunehmend mehr Flächen, die für Fußgänger bestimmt sind, verparkt. Der Gemeinderat hat daher eine neue Kurparkzonen-Verordnung erlassen. Im gesamten Ortszentrum – vom Hauptplatz bis zum Kirchenplatz – wird ein generelles Halte- und Parkverbot verordnet, ausgenommen die markierten Parkplätze. Alle Parkplätze werden neu markiert und gleichzeitig die Fahrzeuglenker darauf hingewiesen, ausschließlich hier zu parken.
Mit einem Euro 105 Minuten parken
Auch die Parkgebühren werden angepasst. Wie bisher bezahlt man 0,40 Euro für eine halbe Stunde (dreißig Minuten) Parkzeit. Neu ist die Möglichkeit, mit einem Euro für 105 Minuten (eine Stunde und 45 Minuten) zu bezahlen.
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