Krankenversicherung ab 18 Jahren

BEZIRK. Über 18-Jährige, die Ausbildung und Ausbildungserfolg nachweisen können, sind über ihre Eltern mitversichert. Doch es gibt auch Sonderfälle, bei denen sich junge Erwachsene erkundigen sollten, unter welchen Voraussetzungen sie krankenversichert sind. Solche sind z. B. fehlender Studienerfolg, weder Job noch Ausbildung oder Studium ab dem 27. Geburtstag.

Mit dem 18. Geburtstag läuft bei nicht erwerbstätigen jungen Erwachsenen die automatische Mitversicherung bei den Eltern aus. Jeder Elternteil sollte daher bei seiner Krankenversicherung einen Antrag auf Mitversicherung des Kindes stellen. Eine beitragsfreie Mitversicherung über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus ist unter einer der folgenden Voraussetzungen möglich:

1. Das Kind befindet sich in Schul-, Studien- bzw. Berufsausbildung. In diesem Fall ist mit Beginn eines jeden Schul- bzw. Studienjahres eine Bestätigung vorzulegen. Ob man den Studienerfolg (erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen) gesondert nachweisen muss, hängt vom Ausbildungstyp ab. Die Betroffenen erkundigen sich am besten vorab bei ihrer Krankenversicherung.

2. Das Kind ist erwerbslos und ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gerade nach dem Schulabschluss können solche „Lücken-Zeiten“ eintreten: Man
hat noch keinen Job gefunden, das Studienjahr hat noch nicht begonnen, man hat keinen Studienplatz bekommen und hängt in der Luft, etc.

3. Das Kind ist dauernd wegen Krankheit (Gebrechen) erwerbsunfähig.

Eigenständig sozialversichert

Studierende vor dem 27. Geburtstag, die über der Geringfügigkeitsgrenze ver- dienen (derzeit monatlich EUR 405,98) sind in diesem Zeitraum durch ihren Job versichert. Endet der Job, gilt wieder automatisch die Mitversicherung bei den Eltern, sofern die eingangs erwähnten Voraussetzungen dafür erfüllt sind (siehe Punkt 1). Viele Studierende verdienen sich in Jobs unter der Geringfügigkeits- grenze etwas dazu: „In diesem Fall kann man sich um 57,30 Euro monatlich selbst sozialversichern. Damit erwirbt man neben einer eigenen Krankenversicherung Anspruchszeiten für die Pensionsversicherung. Es lohnt sich, schon in jungen Jahren vorausschauend daran zu denken“, so OÖGKK Direktorin Andrea Wesenauer.

Bei folgenden Tätigkeiten sind junge Erwachsene auf jeden Fall eigenständig sozialversichert:
• Präsenzdienst beim Bundesheer
• Zivildienst
• Freiwilliges Sozialjahr (nach dem Freiwilligengesetz)

Kein Studienerfolg oder zu alt: Was sind die Folgen?

Studierende, die keinen Studienerfolg nachweisen können oder bereits ihren 27. Geburtstag hatten sind, sind nicht mehr über die Eltern krankenversichert.
„Damit diese Studenten im Krankheitsfall trotzdem nicht in der Luft hängen, haben sie die Möglichkeit, sich für monatlich derzeit 54,11 Euro selbst zu versichern. Um diese sogenannte begünstigte Selbstversicherung für Studierende‘ müssen sich die Betroffenen selbst kümmern. Am besten, sie melden sich rechtzeitig bei ihrer
zuständigen Krankenversicherung“, rät OÖGKK-Obmann Albert Maringer.

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