Zu wenig Lohn wegen falscher Einstufung
AK Steyr erreichte Nachzahlung für Arbeitnehmerin

Foto: Fotolia/Sebastian Duda

Eineinhalb Jahre lang arbeitete eine Steyrerin für eine Sicherheitsfirma – wie sich im Nachhinein herausstellte, einige Monate davon um zu wenig Lohn. Ihr Arbeitgeber hatte sie falsch eingestuft.

STEYR. Die AK Steyr nahm sich des Falls an und ging für die Frau vor Gericht – letzten Endes durch zwei Instanzen, ehe sich schließlich das Oberlandesgericht der Rechtsmeinung der AK-Experten anschloss. Die Firma musste die Lohndifferenz nachzahlen. „Kein Einzelfall“, heißt es aus der Arbeiterkammer Steyr. Das Team rät, im Zweifelsfall zur AK zu kommen und die Einstufung überprüfen zu lassen. Heuer hat die AK Steyr insgesamt bereits 1,9 Millionen Euro erkämpft.

Falsche Einstufung

Am Beginn jedes Arbeitsverhältnisses steht die korrekte Einstufung des Mitarbeiters in die jeweilige Lohn- bzw. Gehaltsgruppe. So sieht es zumindest das Gesetz vor. Die Praxis schaut leider anders aus, so der Bezirksstellenleiter der AK Steyr, Gerhard Klinger: „Es kommt häufig vor, dass Beschäftigte falsch eingestuft sind und deshalb zu wenig verdienen. Entscheidend ist immer die Art der ausgeübten Tätigkeit. Manchmal werden mit der Zeit höherwertige Arbeiten durchgeführt, auf die höhere Einstufung wird dabei aber oft ‚vergessen‘.“

Im vorliegenden Fall war die betroffene Arbeitnehmerin zumindest zeitweise falsch eingestuft worden. Sie arbeitete bei einer Wachfirma und verrichtete in deren Auftrag in einem Industriebetrieb Portierdienste, Personenkontrollen und Fahrzeugkontrollen. Sie koordinierte Parkplätze und regelte den Verkehr. Dabei waren auch immer wieder ihre Fremdsprachenkenntnisse gefordert. Alles qualifizierte Tätigkeiten, für die sie laut Kollektivvertrag in die nächsthöhere Beschäftigungsgruppe einzustufen gewesen wäre. Das hätte mehr Lohn bedeutet. Dies stellte sich aber erst heraus, als die Frau nach der einvernehmlichen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zur AK kam, um die Abrechnung überprüfen zu lassen.

Oberlandesgericht

Die Experten der AK Steyr übernahmen die Rechtsvertretung und schickten zunächst ein Schreiben an die Firma, mit der Aufforderung, die Lohndifferenz aufgrund der falschen Einstufung nachzuzahlen. Keine Reaktion. Die AK brachte Klage beim Arbeitsgericht Steyr ein. Es kam zur Verhandlung, die Klage wurde abgewiesen: Die Einstufung wäre korrekt gewesen, so das Gericht. Die AK-Experten ließen nicht locker und gingen in die Berufung. Die Verhandlung führte nun als zweite Instanz das Oberlandesgericht (OLG) durch. Dieses schloss sich der Rechtsmeinung der AK an: „Aufgrund der durchgeführten Tätigkeiten der Arbeitnehmerin und des qualifizierten Inhalts der Tätigkeiten lag eindeutig eine unterkollektivvertragliche Entlohnung vor. Die Arbeitnehmerin hätte höher eingestuft werden müssen“, so das Urteil des OLG. Die Firma musste der Frau insgesamt 750 Euro nachzahlen. Im selben Unternehmen waren auch noch weitere Beschäftigte von einer falschen Einstufung betroffen.

Gerhard Klinger: „Einstufungsfragen sind nicht immer eindeutig. Denn in manchen Fällen verrichten Beschäftigte höher qualifizierte Tätigkeiten nur stundenweise oder nur zu bestimmten Zeiten. Dann überschneiden sich Tätigkeitsprofile und Lohngruppen und dann gilt es, genauer draufzuschauen.“ Die AK berät ihre Mitglieder gerne, wenn sie Zweifel an ihrer richtigen Einstufung haben – unter der kostenlosen Rechtschutzhotline 050/6906-1 oder per Mail an rechtsschutz@akooe.at .

Karenz, Pflegegeld oder Pension

Die  Experten der AK Steyr stehen auch persönlich mit Rat und Hilfe zur Seite. Nicht nur bei Fragen zu Lohn- und Gehalt, sondern in allen arbeitsrechtlichen Belangen sowie zu den Themen Karenz, Pflegegeld oder Pension. Seit Jänner haben sich bereits knapp 2.600 Personen an die Arbeiterkammer Steyr gewandt. Für sie konnte das Team mehr als 1,9 Millionen Euro erkämpfen.

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