Antrag auf Fixkostenzuschuss
Tipps kommen von Deloitte Steyr
Antragssteller mit vielen Herausforderungen konfrontiert – Steuerberater aus Steyr hat Tipps für Unternehmer.
BEZIRK. Für Unternehmer, die coronabedingt unter deutlichen Umsatzeinbußen leiden müssen, ist seit letzter Woche ein Antrag auf einen Fixkostenzuschuss möglich. „Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle österreichischen Unternehmen mit einem durch die Corona-Krise verursachten Umsatzverlust von mindestens 40 Prozent“, weiß Steuerberater Clemens Klinglmair. Der Schiedlberger ist Geschäftsführer von Deloitte in Steyr.
Schadensminderungspflicht
Der Zuschuss beläuft sich auf 25 bis 75 % der Fixkosten, gestaffelt nach dem Umsatzausfall. Die Unternehmen müssen einer sogenannten Schadensminderungspflicht nachkommen: „Es müssen zumutbare Maßnahmen gesetzt werden, um die Fixkosten zu reduzieren. Wichtig ist auch, dass nur jene Firmen antragsberechtigt sind, die vor der Corona-Krise wirtschaftlich 'gesund' waren“, erklärt Klinglmair. Im Umkehrschluss bedeute das, dass Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise instabil waren, nicht antragsberechtigt sind.
„Noch viele offene Fragen“
Kurzfristig ginge es für Unternehmer vor allem um die Optimierung des Personalbereichs, die Senkung der Fixkosten und die Sicherstellung der notwendigen Liquidität. „Betreffend der Liquidität empfehle ich jedem entsprechende Planungsrechnungen – trotz der großen Ungewissheit. Natürlich spielen hier auch die staatlichen Unterstützungsleistungen wie die Kurzarbeitsbeihilfe oder der Fixkostenzuschuss eine zentrale Rolle. Besondere Herausforderungen ergeben sich leider durch die bürokratischen Hürden und die vielen offenen Fragen“, so der Steuerprofi. Klinglmair empfiehlt, sich für alle individuellen Fragen mit einem Berater abzustimmen. Für Familien mit Kindern kann außerdem der Corona-Familienhärteausgleich ein Thema sein – egal ob für Arbeitnehmer oder für Unternehmer. Mehr auf deloitte.com
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