Rad vs. Auto – ein ewiger Zwist: „Jeder hat ein Recht auf die Straße“
Was der Rennradfahrer darf, darf der „Durchschnittstreter“ schon lange nicht: Nur wenige Auto- und Radfahrer wissen ausreichend Bescheid.
BEZIRK. Wenn sich Alexander Hrinkow nach 18 Uhr in die hauseigene, grüne Hrinkow-Dress wirft, um den Feierabend bei einer Rennrad-Runde in die Neustift einzuläuten, dann weiß er meistens schon vorher - das Motto lautet heute vermutlich wieder „hauteng“.
Spiegelstreifer & Co
Der Hintergrund: Manche Autofahrer halten einen zu geringen Abstand beim Überholen der Fahrradfahrer. Grundsätzlich gelte beim Abstand ein Meter plus die Geschwindigkeit in Zentimeter. Im Ortsgebiet brauche es somit einen Sicherheitsabstand von 1,5 Meter. Spiegelstreifer oder andere gefährliche Situationen mit Pkws stünden an der Tagesordnung. „Jeder hat ein Recht auf die Straße.“ Halbprofi Matthias Hohlrieder sieht das ähnlich: „Pro Ausfahrt passiert eine brenzlige Situation. Das ist schon fast eine Faustregel.“ Egal, ob am Rad oder laufend – am häufigsten in die Wiese hüpfen musste Hohlrieder bislang auf der Strecke von Ternberg über Lahrndorf bis nach Steyr. „Die permanente Unaufmerksamkeit der Autofahrer fällt schon auf.“
Rennradfahrer dürfen beim Training nebeneinander fahren
Umgekehrt könne sich Hohlrieder gut in jene hineinversetzen, denen nebeneinanderfahrende Rennräder ein Dorn im Auge sind: „Ich fahre sehr viel mit dem Auto und ärgere mich, wenn Rennradsportler auf ihr Recht beharren und die Autos nicht vorbeilassen, obwohl sich schon eine Kolonne hinter ihnen bildet“, betont er. Was viele nicht wissen: Zu Trainingszwecken dürfen Rennradfahrer auf der Straße nebeneinander fahren, solange sie die Fahrbahnhälfte nicht überschreiten. Ternbergs Vizebürgermeister Jürgen Felberbauer hat im Vorjahr einen Ennsufer-Wanderweg von Ternberg nach Dürnbach realisiert. „Das wäre interessant, wenn man das mit Radfahren verbinden könnte“, so Felberbauer. Mit der Gemeinde Garsten habe es bereits Gespräche über Möglichkeiten entlang der Strecke gegeben.
„Das versteht man“
„Autofahrer sind auf der Dürnbachstrecke mit 100, 120 Km/h oder noch schneller unterwegs. Das ist mit kleinen Kindern äußerst unangenehm, das versteht man.“ „Verkehrsunfälle mit Radfahrern, gerade auch mit E-Bikes, mehren sich“, weiß der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant von Steyr-Land, Chefinspektor Josef Lumplecker. Er appelliert, vorhandene Radwege zu benützen: „Die Errichtung kostet sehr viel Geld.“ Von Radfahrern auf dem Gehweg hält er nichts: „Das ist verboten. Wenn ich mir so unsicher bin auf dem Rad, dann habe ich auf der Straße eigentlich nichts verloren.“
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Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 gelten für Radfahrer folgende Regeln:
• Ist eine Radfahranlage vorhanden, ist diese zu benützen. Ausnahme:Rennradfahrer dürfen beiTrainingsfahrten nebeneinander fahren, sofern der rechte Fahrstreifen nicht überschritten wird.
• Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/h.
• Fahrräder mit Anhänger und mehrspurige Räder, die nicht breiter als 80 cm sind, sowie Fahrer bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern können die Radfahranlage benützen.
• Von Radfahrern nicht befahren werden dürfen: Gehsteige, Gehwege (für Fußgänger bestimmter Teil eines getrennten Geh- und Radweges), Autobahn und Autostraße.
Mehr dazu im Rechtsinformationssystem (RIS) auf
www.ris.bka.gv.at
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