Ein Konflikt, der tiefe Furchen zieht

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NAVIS. Eisige Stimmung herrscht in Navis nicht nur wegen des Schneetreibens, sondern auch aufgrund eines heftigen Unternehmerkonflikts im Gewerbegebiet. Jürgen Tragler als Besitzer einer Autolackiererei fordert Aufklärung im Fall der benachbarten Transport- und Erdbewegungsfirma Auer. „Nichtbezahlte Konventionalstrafen, Erschließungskosten und Nutzungsentgelt, angelaufene Zinsen sowie die extreme Staubbelastung – und die Liste der rechtlichen Unstimmigkeiten ist noch viel länger“, ärgert sich Tragler.

Ein Vertrag, viele Sichtweisen
Was Tragler besonders sauer aufstößt, ist ein vorliegender Kaufvertrag zwischen der Firma Auer und dem Tiroler Bodenbeschaffungsfonds als vormaliger Eigentümer des Grundstückes. Das Schriftstück vom Jänner 2001 bestätigt den Verkauf unter folgenden Bedingungen: Die Firma Auer muss binnen einer Frist von längstens drei Jahren „eine Betriebsstätte mit dem Tätigkeitsbereich Reparatur von Baumaschinen und Kraftfahrzeugen errichten und betreiben“, eine „allseits umschlossene Werkhalle über eine Fläche von zumindest 1.200 m2 errichten“ und darf das gekaufte Grundstück laut Vertrag „nicht als Standort für die Ausübung eines Gewerbes nach dem Güterbeförderungsgesetz verwenden“. Für Jürgen Tragler, seinen Vertreter Heinz Peter Stoessel und seinen Rechtsanwalt Dr. Armin Exner ist nichts davon umgesetzt worden.

Über € 900.000 Strafen
Bei Nichteinhaltung der Auflagen sind im Vertrag Konventionalstrafen vorgesehen, durch die die Gemeinde Navis laut Anwalt Dr. Exner „eigentlich bereits reich geworden wäre und die sich bis dato hochgerechnet auf über 900.000 Euro belaufen“. Jürgen Tragler gerät beim Erzählen in Rage: „Er hat über Jahre hinweg keinen Cent bezahlt, spielt aber den Märtyrer vom Wipptal – die Öffentlichkeit hat das Recht, die Wahrheit über diese Ungerechtigkeiten zu erfahren, es geht ja schließlich um das Geld der Tiroler Steuerzahler!“

Auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER wollte die Firma Auer zu dieser Sache keinen öffentlichen Kommentar abgeben. Man habe aber zu jedem Zeitpunkt alle Auflagen eingehalten und sich rechtlich absolut nichts zuschulden kommen lassen. Auch die Gemeinde habe sich laut Bgm. Hubert Pixner nichts vorzuwerfen. Ein Rechtsanwalt habe die Angelegenheit geprüft und bislang sei nichts einzuheben gewesen: „Die Konventionalstrafe ist erst drei Jahre nach Grundbuchseintrag Mitte 2009 einzuheben, das wäre dann erst Mitte dieses Jahres!“ Das wird man dann auch tun, sollten die Auflagen nicht entsprechend umgesetzt worden sein. „Die Gemeinde ist außerdem nicht direkt involviert, zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft“, so Pixner weiter. Aus seiner Sicht bewegt sich die Firma Auer jedoch im rechtlichen Rahmen, ein Konflikt wie dieser sei aber auch für die Gemeinde sehr unschön. Auch der Landesvolksanwalt sei an der Sache dran.

Kauf 2001, Grundbuch 2009?
Warum die Firma Auer erst 2009 grundbücherlich eingetragen ist, nachdem schon 2001 der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, ist für Traglers Vertreter Heinz Stoessel unerklärlich, genauso wie die Unwissenheit: „Die Gemeinde ist an Inkompetenz nicht zu überbieten“, poltert Stoessel. Ein „Lichtblick im Dschungel der Inkompetenz“ sei LA Konrad Plautz, der die Causa Auer bereits durch einen Untersuchungsausschuss prüfen lässt. Kurz vor Weihnachten flatterte außerdem ein Brief von Jürgen Tragler bei LH Günther Platter ein, der den Streitfall sofort zur Weiterbearbeitung an den Verfahrensombudsmann des Landes Tirol, Dr. Norbert Beyer, weitergeleitet hat. In der Weihnachtszeit hatte man außerdem versucht, gemeinsam mit den jeweiligen Anwälten am runden Tisch mit Jürgen Tragler und der Firma Auer Lösungen zu finden. Daran sei man laut Stoessel aber gescheitert. Jürgen Tragler will trotz allem keine K.o.-Strategie fahren: „Wir erarbeiten noch diese Woche einen Fragenkatalog, der an sämtliche Behörden ergeht – vielleicht lässt sich ohne Staatsanwaltschaft einiges klären, sonst haben wir bald keine andere Wahl mehr!“

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